23 Jahre und 6 Monate Haft für Ehemann, der seine Lehrerin-Ehefrau tötete
In Samsun wurde ein Ehemann, der seine im Scheidungsprozess befindliche Ehefrau, eine Englischlehrerin, mit einer Schusswaffe tötete, vor Gericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 23 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
İHA
Der Vorfall ereignete sich im Mai letzten Jahres in der Nacht im Stadtviertel 19 Mayıs im Bezirk İlkadım. Nach vorliegenden Informationen lebten Saadet Çay (43), die als Englischlehrerin an der Belediye-Mittelschule im Bezirk İlkadım tätig war, und ihr Ehemann Adem Çay (49), der einen Kiosk betrieb, aufgrund ihres laufenden Scheidungsverfahrens getrennt.
Adem Çay rief seine Ehefrau Saadet Çay, Mutter von zwei Kindern, per Videoanruf an, wobei er sich eine Waffe an den eigenen Kopf hielt. Er schickte Nachrichten, in denen er behauptete, er werde „Selbstmord begehen und sich töten“, und bat darum, sie ein letztes Mal zu sehen. Saadet Çay begab sich daraufhin in Begleitung ihres männlichen Freundes und ihrer zwei Kinder zu dem Haus, das Adem Çay als Lager nutzte, um mit ihm zu sprechen und Hilfe anzubieten.
Zwischen Saadet Çay und Adem Çay entbrannte ein Streit darüber, wem das Sommerhaus im Bezirk Atakum zufallen würde. Der männliche Freund von Saadet Çay, der sich im Nebenraum aufhielt, hörte das Geräusch des Durchladens einer Waffe, flüchtete aus dem Haus und bat Wachleute um Hilfe.
Als Polizei und Wachleute die Tür des Hauses aufbrachen und das Gebäude betraten, fanden sie die Englischlehrerin Saadet Çay erschossen vor. Der im Haus anwesende Adem Çay wurde von den Teams der Mordkommission der Polizeidirektion Samsun festgenommen.
Adem Çay, der bereits 19 Vorstrafen wegen Delikten wie vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung, Raub und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aufwies, wurde inhaftiert und in ein Gefängnis überstellt. Gegen Adem Çay wurde vor dem 2. Schwurgericht in Samsun Anklage erhoben. In der heutigen letzten Verhandlung des Prozesses wurde der inhaftierte Angeklagte Adem Çay wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 22 Jahren und wegen des Besitzes einer nicht lizenzierten Schusswaffe zu 1 Jahr und 6 Monaten Haft verurteilt, was eine Gesamtfreiheitsstrafe von 23 Jahren und 6 Monaten ergibt. Das Gericht entschied zudem auf Fortdauer der Untersuchungshaft.