Autofahrer nach tödlichem IETT-Busunfall in Zeytinburnu mit 2 Toten festgenommen

Der Autofahrer R.S.F., der nach dem Unfall auf der Kennedy-Straße, bei dem 2 Menschen ums Leben kamen und 19 weitere verletzt wurden, festgenommen worden war, wurde in Untersuchungshaft genommen.

12punto

Nach dem Unfall in Istanbul-Zeytinburnu, bei dem ein IETT-Bus gegen die Gartenmauer einer Wohnanlage prallte, was zum Tod von 2 Personen und zur Verletzung von 19 weiteren führte, wurde der Autofahrer R.S.F. in Untersuchungshaft genommen.

Der Unfall ereignete sich gegen 17.00 Uhr auf der Kennedy-Straße im Stadtteil Kazlıçeşme. Berichten zufolge wollte der Fahrer des Autos mit dem Kennzeichen 34 DCP 189, R.S.F., der auf der linken Spur fuhr, in die Abzweigung nach rechts abbiegen. Als er den auf der mittleren Spur fahrenden IETT-Bus mit dem Kennzeichen 34 HO 2588 bemerkte, brach er sein Manöver ab und kehrte auf seine Spur zurück.

Die Kameraaufnahmen des Unfalls zeigen den IETT-Bus während der Fahrt.

Der IETT-Fahrer A.G., der Berichten zufolge nach rechts auswich, um einen Zusammenstoß mit dem Auto zu vermeiden, verlor die Kontrolle über den Bus. Der Bus kam erst nach dem Aufprall gegen die Gartenmauer der Wohnanlage am Straßenrand zum Stehen. Nach der Alarmierung wurden Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte an den Unfallort entsandt.

Bei der Untersuchung durch die Rettungskräfte wurde festgestellt, dass Solmaz Karadoğan und eine weitere Person ihr Leben verloren hatten. Der bei dem Unfall schwer verletzte Busfahrer A.G. sowie 18 Fahrgäste wurden in Krankenhäuser eingeliefert. Aufgrund des Unfalls waren die Spuren der Nebenstraße der Kennedy-Straße für einige Zeit für den Verkehr gesperrt.

Im Rahmen der Ermittlungen werteten die Einsatzkräfte die MOBESE-Aufnahmen aus und nahmen R.S.F. fest, der mit seinem Auto vor den Bus gefahren sein und den Fahrer abgelenkt haben soll. Nach seiner polizeilichen Vernehmung wurde R.S.F. dem Haftrichter vorgeführt und nach Erstellung des Schuldgutachtens wegen „fahrlässiger Tötung und Körperverletzung“ in Untersuchungshaft genommen.

Bei den Alkoholtests, die sowohl beim Autofahrer R.S.F. als auch beim IETT-Fahrer A.G. durchgeführt wurden, wurde bei beiden Fahrern kein Alkoholkonsum festgestellt.