Betrunkener Fahrer ignoriert Anhaltezeichen und erhält 250.000 TL Strafe: Sehen Sie, was er nach seiner Festnahme sagte
In Kocasinan wurde ein Fahrer, der das Anhaltezeichen der Polizei missachtete, kurz darauf gefasst. Gegen den Fahrer, bei dem 1,20 Promille Alkohol festgestellt wurden, wurde eine Geldstrafe von 250.000 Lira verhängt.
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Im Bezirk Kocasinan in Kayseri wurde ein von B.K. gesteuertes Auto, das während einer Polizeikontrolle das Anhaltezeichen missachtete, nach einer kurzen Verfolgungsjagd gestoppt. Bei der Kontrolle durch die Verkehrspolizei wurde festgestellt, dass der Fahrer 1,20 Promille Alkohol im Blut hatte.
Der Vorfall ereignete sich in der Karpuzatan Caddesi im Stadtteil Oruçreis. Teams der Streifenabteilung der Sicherheitsdirektion der Provinz Kayseri gaben dem Auto mit dem Kennzeichen 38 HE 014 im Rahmen einer Sicherheitskontrolle im Stadtgebiet ein Anhaltezeichen. Der Fahrer, der das Zeichen ignorierte und flüchtete, wurde auf derselben Straße von den Einsatzkräften gestoppt.
FÜHRERSCHEIN FÜR 2 JAHRE EINGEZOGEN
Nach der Bearbeitung durch die zur Unterstützung gerufenen Teams der Verkehrsüberwachung wurde gegen B.K. wegen „Fahrens unter Alkoholeinfluss“ und „Missachtung des Anhaltezeichens“ ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 250.000 TL verhängt. Der Führerschein des Fahrers wurde für 2 Jahre eingezogen und das Auto mit einem Abschleppwagen auf einen Parkplatz gebracht.
Da der Alkoholwert über der Grenze von 1,00 Promille lag, wurde gegen B.K. zudem ein Strafverfahren wegen „Gefährdung der Verkehrssicherheit“ eingeleitet. Der Fahrer wurde zur Vernehmung auf die Polizeiwache gebracht.
B.K., der angab, seine Flucht zu bereuen, sagte: „Ich habe das Anhaltezeichen der Polizei nicht befolgt. Es wäre besser gewesen, anzuhalten. Ich bin geflüchtet, weil ich betrunken war. Mein Rat an andere betrunkene Fahrer ist: Flieht nicht. Haltet auf jeden Fall an. Man muss anhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Ich habe nicht angehalten. Ich habe eine Strafe bekommen, mein Auto wurde abgeschleppt. Befolgen Sie die Regeln und erklären Sie Ihr Anliegen.“