Gouverneursamt gibt bekannt: 10-tägiges Verbot erlassen

Das Gouverneursamt von Van hat mitgeteilt, dass bestimmte Demonstrationen und Veranstaltungen in der Stadt für einen Zeitraum von 10 Tagen untersagt wurden.

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In Van wurden Demonstrationsmärsche und Open-Air-Versammlungen für einen Zeitraum von 10 Tagen verboten.

In der Erklärung des Gouverneursamts von Van heißt es:

„Um Handlungen und Angriffe zu verhindern, die nach unserer Einschätzung die in unserer Verfassung und den Gesetzen vorgesehenen Bedingungen für Einschränkungen und Verbote direkt und offensichtlich erfüllen, um die Sicherheit von Leben und Eigentum unserer Bürger zu gewährleisten, die Pläne terroristischer Organisationen zu vereiteln und in diesem Zusammenhang die nationale Sicherheit zu wahren, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit zu schützen, Straftaten vorzubeugen, die Grundrechte und Freiheiten sowie die Rechte und Freiheiten anderer zu sichern, die allgemeine öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten und die Ausbreitung von Gewaltakten zu verhindern;

sind innerhalb der geografischen Grenzen der Provinz Van für einen Zeitraum von 10 Tagen, beginnend ab dem 12.11.2024 bis einschließlich 21.11.2024, mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksverwaltungen genehmigten Veranstaltungen, alle Aktivitäten in Form von Demonstrationsmärschen, Open-Air-Versammlungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen, Presseerklärungen, Sitzstreiks, Umfragen, das Aufstellen/Eröffnen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenaktionen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie jede Art von Protestaktionen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationsmärsche Nr. 2911 sowie den einschlägigen Artikeln des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 untersagt.

Um die Teilnahme an jeglichen rechtswidrigen Aktionen oder Veranstaltungen durch Einzelpersonen oder Gruppen aus unseren Bezirken oder umliegenden Provinzen, die unsere Provinz als Route nutzen, zu verhindern, wurde beschlossen, Personen/Gruppen, die voraussichtlich an rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen teilnehmen könnten, gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 Absatz (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 das Ein- und Ausreisen in unsere Provinz und unsere Bezirke sowie das individuelle oder kollektive Verlassen dieser Gebiete und die Nutzung unserer Provinz als Transitroute für die Anreise zu den genannten Orten zu untersagen.“