Gouverneursamt Van verbietet Demonstrationen und Veranstaltungen für 3 Tage

Das Gouverneursamt von Van hat bekannt gegeben, dass Versammlungen, Märsche, Presseerklärungen und Sitzstreiks in geschlossenen oder offenen Räumen im gesamten Stadtgebiet für einen Zeitraum von 3 Tagen untersagt sind.

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Laut der Erklärung des Gouverneursamts von Van sind nur Veranstaltungen zulässig, die von den Ämtern des Gouverneurs oder der Bezirksverwaltungen genehmigt wurden; alle anderen Programme sind im Zeitraum vom 5. bis 7. November verboten. Die Erklärung des Gouverneursamts lautet wie folgt:

„Um Aktionen und Angriffe zu verhindern, die nach unserer Verfassung und den Gesetzen die Bedingungen für Einschränkungen und Verbote direkt und offensichtlich erfüllen, um die Sicherheit von Leben und Eigentum unserer Bürger zu gewährleisten, die Pläne terroristischer Organisationen zu vereiteln und in diesem Zusammenhang die nationale Sicherheit zu wahren, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit zu schützen, Straftaten vorzubeugen, die Grundrechte und Freiheiten sowie die Rechte und Freiheiten anderer zu sichern, die allgemeine öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten und die Ausbreitung von Gewalt zu verhindern, wurden innerhalb der geografischen Grenzen der Provinz Van für den Zeitraum vom 05.11.2024 (einschließlich) bis zum 07.11.2024 (einschließlich) für (3) Tage – mit Ausnahme derjenigen, die von den Ämtern des Gouverneurs oder der Bezirksverwaltungen genehmigt wurden – Demonstrationsmärsche, Open-Air-Versammlungen, Versammlungen in geschlossenen Räumen, Presseerklärungen, Sitzstreiks, Umfragen, das Aufstellen/Eröffnen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenaktionen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie alle Arten von Protestaktionen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationsmärsche Nr. 2911 sowie den einschlägigen Artikeln des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 untersagt.

Um die Teilnahme an rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen durch Einzelpersonen oder Gruppen aus unseren Bezirken oder umliegenden Provinzen, die individuell oder kollektiv anreisen oder unsere Provinz als Transitroute nutzen, zu verhindern, wurde gemäß den Bestimmungen von Artikel 11, Absatz (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 beschlossen, Personen/Gruppen, die voraussichtlich an rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen teilnehmen könnten, das Ein- und Ausreisen in unsere Provinz und unsere Bezirke sowie die Nutzung unserer Provinz als Transitroute für den Übergang zu den genannten Orten nicht zu gestatten.“