Stellungnahme eines Arbeitssicherheitsexperten zum Brand im Nachtclub in Beşiktaş: „Hätte es ein intelligentes Gebäudesystem gegeben“

Bei einem Brand in einem Nachtclub in Beşiktaş Gayrettepe am gestrigen Mittag kamen 29 Menschen ums Leben, eine Person wurde verletzt. Die Arbeitssicherheitsexpertin Şebnem Akman Balta erklärte dazu: „Hätte es ein intelligentes Gebäudesystem gegeben, hätten vielleicht nicht so viele Arbeiter ihr Leben verloren.“

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In Beşiktaş Gayrettepe brach gestern Mittag in den Etagen -1 und -2 eines 16-stöckigen Gebäudes ein Feuer aus. Bei dem Brand kamen 29 Menschen ums Leben, eine Person wurde verletzt. Die Arbeitssicherheitsexpertin Şebnem Akman Balta äußerte sich zu dem Vorfall. 

Balta wies darauf hin, dass für den betroffenen Betrieb zweimal eine Lizenz beantragt wurde, und fügte hinzu:

„Der Arbeitgeber hätte vor Beginn der Renovierungsarbeiten eine entsprechende Genehmigung einholen müssen. Nach Erhalt der Genehmigung wäre es der richtige Weg gewesen, einen Arbeitssicherheitsexperten vor Ort zu haben. Es ist zudem sehr wichtig, ob eine umfassende Risikobewertung durchgeführt wurde. Auch die regelmäßige Durchführung von Übungen ist von großer Bedeutung. Gab es Sprinkleranlagen? Sobald ein Feuer ausbricht, muss ein System automatisch eingreifen. Hätte es ein intelligentes Gebäudesystem gegeben, hätten vielleicht nicht so viele Arbeiter ihr Leben verloren.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob vorab eine Berechnung der Brandlast des Gebäudes durchgeführt wurde. Bei der Lizenzvergabe war es entscheidend, ob eine Bewertung hinsichtlich der Bebauung durch das Stadtplanungsamt und die Gemeinde, eine brandschutztechnische Bewertung durch die Feuerwehr, eine Lärmschutzbewertung durch das Ordnungsamt sowie eine sicherheitstechnische Bewertung durch die Polizei erfolgt ist. Dies sind wesentliche Punkte für die Lizenzierung. Es wurde zweimal eine Lizenz beantragt. Wir wissen nicht, ob der Arbeitgeber gewechselt hat oder ob dies nach einem Wechsel des Arbeitgebers geschah. Ob eine Genehmigung für die Renovierung vorlag oder nicht, wird sich nach Abschluss der Ermittlungen klären.“