Urteil im Fall um „gelbes Serum“: Arzt freigesprochen
Im Prozess um den Tod eines Mannes, der in einer Privatklinik in Afyonkarahisar nach der Verabreichung eines sogenannten „gelben Serums“ erkrankte und später im Krankenhaus verstarb, wurde der angeklagte Arzt freigesprochen.
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Der Vorfall ereignete sich im Januar 2025. Mehmet Gündoğan (38), der sich auf eine Umra-Reise vorbereitete, suchte wegen einer Halsentzündung eine Privatklinik auf, wo ihm ein sogenanntes „gelbes Serum“ verabreicht wurde.
Gündoğan verschlechterte sich zusehends und verstarb in dem Krankenhaus, in das er verlegt worden war.
Nach dem Vorfall wurde auf Beschwerde der Familie Gündoğans ein Verfahren vor dem 7. Strafgericht erster Instanz eingeleitet.
Im letzten Verhandlungstermin des Prozesses wurde das Urteil verkündet.
Während der Verhandlung beantragte der Staatsanwalt den Freispruch des angeklagten Dr. S.E. von dem ihm zur Last gelegten Vorwurf, gestützt auf den Bericht des Instituts für Rechtsmedizin (ATK).
Das Gericht schloss das Verfahren auf Grundlage der vorliegenden Beweise und Aussagen ab und entschied auf Freispruch für den angeklagten Dr. S.E.