Zwei Jahre Haft für Polizeibeamten wegen Drogendelikts

Ein in Samsun vor Gericht stehender Polizeibeamter wurde vom Vorwurf des Drogenhandels freigesprochen, jedoch wegen „Besitzes von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch“ zu zwei Jahren Haft verurteilt und aus der Untersuchungshaft entlassen.

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Im Prozess vor dem 6. Schwurgericht in Samsun wurde heute das Verfahren gegen den Polizeibeamten B.M. abgeschlossen, der am 12. August 2025 wegen des Vorwurfs des Drogenhandels festgenommen worden war.

B.M. erklärte, dass die in seiner Wohnung sichergestellte Substanz ihm gehöre, er jedoch nichts mit dem in einem leerstehenden Gebäude in der Nähe seiner Wohnung gefundenen Methamphetamin sowie dem zur Drogenzucht eingerichteten Klimasystem und der Cannabispflanze zu tun habe.

Das Gericht entschied auf Freispruch vom Vorwurf des Drogenhandels, da keine ausreichenden Beweise für eine gewerbsmäßige Tätigkeit vorlagen.

Der Angeklagte B.M. wurde wegen „Besitzes von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch“ zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Untersuchungshaft wurde seine Freilassung angeordnet.