Gericht hebt Auflagen für Journalisten Tolga Şardan auf

Die gerichtlichen Auflagen gegen den Journalisten Tolga Şardan, der im Rahmen des sogenannten „Desinformationsgesetzes“ wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ festgenommen worden war, wurden aufgehoben.

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Im Fall des Journalisten Tolga Şardan, der unter Berufung auf das „Desinformationsgesetz“ festgenommen worden war, weil er über einen Bericht geschrieben hatte, den der MİT für das Präsidialamt über Korruption und Unregelmäßigkeiten in der Justiz erstellt haben soll, gibt es eine neue Entwicklung.

Die Anwälte von Şardan, der unter dem Vorwurf der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ – ein Tatbestand, der unter normalen Umständen keine Inhaftierung erfordert – festgenommen worden war, reichten am 6. November beim 1. Friedensstrafgericht in Istanbul Beschwerde ein. Şardan wurde noch am selben Tag unter gerichtlichen Auflagen aus der Haft entlassen.

Die Anwälte von Şardan, Aslı Kazan und Serdar Laçin, legten gegen die am 13. November verhängten Auflagen Beschwerde ein. Das 3. Strafgericht erster Instanz in Istanbul entschied am 24. November, auch diese gerichtlichen Auflagen aufzuheben.