RTÜK erteilt Fatih Altaylıs YouTube-Kanal eine Lizenzwarnung
Der Rundfunkrat RTÜK hat eine offizielle Mahnung an den YouTube-Kanal des Journalisten Fatih Altaylı gerichtet, da kein Lizenzantrag gestellt wurde. Sollte kein Antrag erfolgen, wird eine Sperrung des Zugangs beantragt.
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Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hat kurz nach der Verhaftung des Journalisten Fatih Altaylı eine offizielle Mahnung bezüglich dessen YouTube-Kanals veröffentlicht. RTÜK begründete die Warnung damit, dass der Kanal im Internet ohne eine entsprechende Rundfunklizenz sende.
In der Erklärung wurde unter Berufung auf „Artikel 10 der Verordnung über die Bereitstellung von Radio-, Fernseh- und On-Demand-Sendungen im Internet“ betont, dass Plattformen, die über das Internet senden, einen Lizenzantrag stellen müssen. RTÜK teilte mit, dass die Sendungen für weitere drei Monate fortgesetzt werden können, sofern der Lizenzantrag, die Verpflichtungserklärung sowie die dreimonatige Lizenzgebühr im Voraus eingereicht werden. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass bei einem Ausbleiben des Abschlusses der Lizenzverfahren für einen weiteren dreimonatigen Zeitraum dieselben Bedingungen gelten würden.
In der an Altaylıs Kanal gerichteten Mahnung teilte RTÜK mit, dass bei Nichtbeantragung der erforderlichen Lizenzen oder bei einer Nichtunterbrechung der Sendungen innerhalb von 72 Stunden beim zuständigen Friedensgericht die Entfernung der Inhalte oder die Sperrung des Zugangs beantragt werde. Zudem wurde vermerkt, dass gemäß den einschlägigen Gesetzesartikeln weitere Maßnahmen ergriffen werden könnten.
Am Ende der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung gemäß dem Beschluss der RTÜK-Sitzung vom 27. März 2025 veröffentlicht wurde. Dieser Schritt des RTÜK zeigt, dass die Entwicklungen im Medien- und Rundfunkbereich nach der Verhaftung von Altaylı aufmerksam verfolgt werden.