RTÜK verhängt Geldstrafen gegen vier Rundfunksender
In seiner jüngsten Sitzung hat der türkische Rundfunkrat RTÜK gegen vier verschiedene Sendeanstalten wegen einer breiten Palette von Verstößen Geldstrafen verhängt – von Anschuldigungen gegen die türkischen Streitkräfte über vulgäre Fangesänge nach Fußballspielen bis hin zu Verletzungen der Privatsphäre und unrechtmäßiger Bereicherung auf Kosten von Häftlingen.
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Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hat in seiner Sitzung zur Bewertung aktueller Sendeverstöße Verwaltungsstrafen gegen vier verschiedene Medienunternehmen beschlossen. Zu den behandelten Fällen gehörten die unzensierte Übertragung politischer Äußerungen, die Ausstrahlung vulgärer Fangesänge in Sportprogrammen, Fernsehsendungen, die die Grenzen der Privatsphäre überschritten, sowie mutmaßlich unrechtmäßige Einnahmen, die über Häftlinge in Justizvollzugsanstalten generiert wurden.
Einer der vom Rat geprüften Verstöße betraf schwerwiegende Anschuldigungen gegen die türkischen Streitkräfte, die in einer Live-Sendung geäußert und zudem als Untertitel eingeblendet wurden. Aufgrund einer Beschwerde des Verteidigungsministeriums wurde entschieden, gegen den betreffenden Sender gemäß dem Gesetz über die Gründung und Rundfunkdienste von Radio- und Fernsehsendern eine Geldstrafe zu verhängen.
Nach einer Bewertung der Übertragung vulgärer Fangesänge, die nach dem am 4. April 2026 ausgetragenen Süper-Lig-Spiel zwischen Trabzonspor und Galatasaray ohne jegliche Zensur im Fernsehen zu hören waren, wurde der Sender wegen Verstoßes gegen die Regeln zur korrekten und angemessenen Verwendung der türkischen Sprache mit einer Geldstrafe belegt. Zahlreiche beim RTÜK eingegangene Zuschauerbeschwerden aufgrund fehlender technischer Vorkehrungen bei der Übertragung waren ausschlaggebend für die Festlegung der Strafe.
Eine weitere Sanktion betraf die Sendung „Esra Ezmeci ile Yeni Baştan“, in der am 19. und 23. März die Ermordung eines Schülers detailliert und unter Verletzung der Privatsphäre thematisiert wurde. Nach einer Prüfung aufgrund von Zuschauerbeschwerden verhängte der RTÜK eine Geldstrafe gegen den Sender, da dieser gegen die gesetzliche Bestimmung verstoßen hatte, die die Ausstrahlung sensibler Inhalte zu Zeiten verbietet, in denen Kinder und Jugendliche zuschauen können.
Ein weiteres bestraftes Medienorgan war ein Radiosender, der ein Programm ausstrahlte, in dem Nachrichten von Häftlingen und deren Angehörigen verlesen wurden. Der RTÜK stellte fest, dass dieses Programm die Ordnung in den Justizvollzugsanstalten negativ beeinflussen könnte und zudem unter dem Deckmantel von Abonnements und Mitgliedschaften unrechtmäßige Gewinne von Häftlingen und deren Angehörigen erzielt wurden. Abschließend wurde gegen den betreffenden Sender eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit verhängt.