RTÜK verhängt Strafe gegen „Zuhal Topal'la Yemekteyiz“

Unter Betonung der gesellschaftlichen Verantwortung im Rundfunk hat der RTÜK gegen zwei Fernsehsender wegen Altersdiskriminierung und gewalthaltiger Inhalte Verwaltungssanktionen verhängt.

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Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hat in seiner letzten Sitzung verschiedene Strafen für festgestellte Sendeverstöße bei Fernsehsendern verhängt. Die Sender TV8 und TLC erhielten infolge der Untersuchungen Geldstrafen sowie Programmsperren.

Bei der auf TV8 ausgestrahlten Sendung „Zuhal Topal'la Yemekteyiz“ wurde bewertet, dass die Diskussionen über das Alter einer weiblichen Teilnehmerin zu „Altersdiskriminierung“ führten und die Würde der Person verletzten; infolgedessen wurde gegen den Sender eine Geldstrafe in Höhe von 2 Prozent der Werbeeinnahmen verhängt. Andererseits wurde für den auf TLC ausgestrahlten Film „Geber“ aufgrund der intensiven Gewaltszenen, die zur Förderung und Normalisierung von Gewalt in der Gesellschaft führen, eine Geldstrafe in Höhe von 3 Prozent sowie eine einmalige Programmsperre verhängt.

Das Ratsmitglied Tuncay Keser betonte in seiner Stellungnahme nach den Sanktionsentscheidungen, dass Medienunternehmen bei der Ausstrahlung ihrer Programme ihre gesellschaftliche Verantwortung wahren müssten. Keser erklärte: „Obwohl es viele Gründe für die schmerzhafte Zunahme von Gewaltvorfällen in der Gesellschaft gibt, ist bekannt, dass auch die in den Medien gezeigten Gewaltinhalte einen großen Teil der Gesellschaft beeinflussen und insbesondere bei Kindern und Jugendlichen stärkere verhaltensbezogene und psychologische Auswirkungen haben. Es ist offensichtlich, dass sowohl der RTÜK als auch alle Akteure im Medienbereich Verantwortung für gewalthaltige Produktionen tragen.

Es ist zwingend erforderlich, dass bei Medieninhalten das Kindeswohl sowie das Wohl der Jugendlichen berücksichtigt werden und dass die Sendepolitik nicht nur auf Einschaltquoten ausgerichtet ist, sondern die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen als gemeinsame Zukunft der Gesellschaft in den Vordergrund stellt. Der Hohe Rat muss im effektiven Kampf gegen gewalthaltige Sendungen eine maßvolle, beständige und unparteiische Haltung einnehmen und die notwendigen Sanktionen gegen Sendungen, die Gewalt fördern oder normalisieren, entschlossen anwenden.“