RTÜK verteidigt sich: 'Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos' – Bewertung der Strafen gegen Oppositionskanäle

Der Rundfunkrat RTÜK hat auf die Kritik reagiert, dass die gegen oppositionelle Fernsehsender verhängten Strafen die Meinungsfreiheit verletzen würden. In der Erklärung, in der die „nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung“ betont wurden, hieß es, dass die Meinungsfreiheit nicht absolut sei. Auf Fragen zu den Sendungen über Ekrem İmamoğlu wurde hingegen nicht eingegangen.

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Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hat auf parlamentarische Anfragen geantwortet, in denen die Gründe für die gegen oppositionelle Fernsehsender verhängten Strafen und deren Rechtmäßigkeit diskutiert wurden. Die dem türkischen Parlament vorgelegten Anfragen enthielten Vorwürfe, dass die von der RTÜK gegen Sendeanstalten wie Halk TV, Sözcü TV, Now TV und Tele 1 verhängten Strafen „gegen die Meinungsfreiheit verstoßen“ würden.

RTÜK: MEINUNGSFREIHEIT IST NICHT GRENZENLOS

In einer Anfrage, die der CHP-Abgeordnete für Diyarbakır, Sezgin Tanrıkulu, zur Beantwortung durch den Minister für Kultur und Tourismus, Mehmet Nuri Ersoy, eingereicht hatte, wurde gefragt, aus welchen Gründen die Strafen gegen oppositionelle Medien verhängt wurden. In seiner Antwort führte der RTÜK nach der Auflistung von Beispielen für die betreffenden Sendungen unter Berufung auf die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention aus, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden könne.

In der Antwort des RTÜK hieß es:

„Es ist geregelt, dass die Ausübung der Freiheit zur Äußerung und Verbreitung von Gedanken zwar frei ist, diese Freiheit jedoch aus Gründen der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit gesetzlich eingeschränkt werden kann. Aus nationalen und internationalen Rechtsdokumenten geht eindeutig hervor, dass die Meinungsfreiheit in Fällen eingeschränkt werden kann, in denen sie die Ausübung anderer Freiheiten einschränkt und/oder zu deren Beeinträchtigung führt, und dass sie daher nicht grenzenlos ist.“

REAKTIONEN AUF SARAÇHANE UND BETONUNG DER „SELBSTKONTROLLE“

Der CHP-Abgeordnete für Uşak, Ali Karaoba, reichte eine weitere parlamentarische Anfrage zu den Äußerungen des RTÜK-Vorsitzenden Ebubekir Şahin während der Proteste in Saraçhane am 19. März ein. Şahin hatte damals erklärt, dass „gegen Sendeanstalten, die rechtswidrige Sendungen ausstrahlen, die Bevölkerung zum Aufstand aufrufen oder Kommentatoren auftreten lassen, die wie Sprecher illegaler Organisationen agieren, Sanktionen bis hin zum Entzug der Lizenz verhängt werden können“.

In der Antwort des RTÜK auf diese Anfrage wurden folgende Einschätzungen vorgenommen:

„In einer Gesellschaft, in der die Medien als vierte Gewalt angesehen werden, ist es üblich, dass der RTÜK-Vorsitzende in Zeiten der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit sowie in außergewöhnlichen Perioden an die Medienunternehmen appelliert, ihrer Verantwortung zur Selbstkontrolle und den Grundsätzen des öffentlichen Rundfunks nachzukommen.“

KEINE ANTWORT AUF FRAGE ZU İMAMOĞLU

In derselben parlamentarischen Anfrage wurde auch gefragt, warum der RTÜK und der Vorsitzende Ebubekir Şahin keine Erklärung dazu abgegeben haben, dass der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, in einigen Sendungen ins Visier genommen wurde, obwohl kein rechtskräftiges Gerichtsurteil gegen ihn vorliegt. Auf diese Frage wurde jedoch vom RTÜK keine Antwort gegeben.