Warnung von der RTÜK für die neue Saison
Die RTÜK hat Rundfunkanstalten vor gewalthaltigen Sendungen gewarnt und angekündigt, ihre Kontrollprozesse zu verschärfen. Die RTÜK erklärte, dass die Art und Weise, wie Gewaltvorfälle in den Medien behandelt werden, nicht den journalistischen Berufsethiken entspreche, und kündigte an, Sanktionen zu verstärken.
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In einer Erklärung der RTÜK wurde darauf hingewiesen, dass in der vergangenen Sendesaison aufgrund von Verstößen gegen die Rundfunkprinzipien einige Sanktionen verhängt werden mussten, auch wenn dies nicht das Ziel war. Es wurde betont, dass es sehr wichtig sei, die Warnungen zu beachten, sowohl um zu verhindern, dass durch Sendungen soziale Probleme geschürt werden, als auch um zu vermeiden, dass Rundfunkanstalten selbst Schaden nehmen.
In der Erklärung, in der es hieß, dass in den letzten Tagen insbesondere Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie andere strafrechtlich relevante Themen die Medienagenda dominiert hätten, wurde betont: "Die Art und Weise, wie diese tragischen Ereignisse in den Medien behandelt werden, ist leider weit von der erwarteten Reife und der Einhaltung journalistischer Berufsethiken entfernt. Wir sind mit einem Rundfunkverständnis konfrontiert, bei dem von Gerichten verhängte Sendeverbote ignoriert werden und Opfer sowie deren Angehörige durch die Medien erneut viktimisiert werden. Angesichts der 'Rundfunkprinzipien' im Gesetz Nr. 6112, der 'ethischen Grundsätze für audiovisuelle Medien', die von unserer gesamten Presse unterstützt werden, sowie der 'internationalen journalistischen Ethikwerte', stößt die negative Haltung der Medien in der letzten Zeit auf den Widerstand unserer Bevölkerung."
In der Erklärung wurde daran erinnert, dass die RTÜK in der vergangenen Periode die "Ethischen Grundsätze zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen", die "Ethischen Grundsätze für Sportprogramme" sowie die Entscheidung zur "Anwendung von Alterseinstufungen in Nachrichtensendungen" bekannt gegeben hatte.
Es wurde betont, dass die vom Obersten Rat getroffenen Grundsatzentscheidungen für alle Medien verbindlich seien, und es hieß: "Unsere jüngste Arbeit, auf die wir uns konzentrieren, sind die 'Grundsatzentscheidungen für Tagesprogramme'. In den kommenden Tagen werden die Maßnahmen, die zur Beseitigung der Exzesse in solchen Programmen ergriffen werden, der Öffentlichkeit mitgeteilt."
Neben den ethischen Grundsatzentscheidungen seien wichtige Schritte zur Sensibilisierung der Medien unternommen worden, darunter öffentliche Bekanntmachungen, Ersatzprogramme und öffentliche Meinungsumfragen. Zudem wurde mitgeteilt, dass der Oberste Rat aufgrund von Sendungen, die zu Straftaten anstiften oder Gewalt verherrlichen, 47 Sanktionen gegen Medienanbieter verhängt habe.
"GEWALT KANN NICHT NORMALISIERT WERDEN"
In der Erklärung wurden folgende Warnungen festgehalten:
"Unsere Medien können keine unverantwortliche Sendepolitik betreiben, die sich von der Gier nach Einschaltquoten leiten lässt und jegliche Sensibilität vermissen lässt. Medien dürfen keine unbestätigten Gerüchte und Behauptungen aufgreifen. Gewaltvorfälle jeglicher Art dürfen nicht zu Zeiten ausgestrahlt werden, in denen Kinder vor dem Bildschirm sitzen könnten. Gewalt darf durch unkontrollierte Bilder nicht normalisiert werden, und Einzelfälle dürfen nicht so dargestellt werden, als seien sie ein allgemeines gesellschaftliches Phänomen. Während die Sicherheitskräfte unseres Landes unter Einsatz ihres Lebens heldenhaft ihren Dienst verrichten und dabei ihr Leben lassen, können nicht ungestraft Sendungen ausgestrahlt werden, die den Eindruck erwecken, es werde nicht gegen Verbrechen und Kriminelle vorgegangen. Medien dürfen Gewalt in Serien oder anderen Produktionen weder fördern noch normalisieren oder gar als vertretbar darstellen. Presse- und Meinungsfreiheit dürfen nicht auf eine Weise genutzt werden, die Menschen schadet. Insbesondere bei erschütternden gesellschaftlichen Ereignissen, die das Gewissen verletzen, darf nicht gewissenlos berichtet werden. In Tagesprogrammen dürfen keine Inhalte gezeigt werden, die die traditionelle Familienstruktur untergraben, Frauen als hilflos darstellen oder in denen unqualifizierte Personen kriminelle Diskussionen führen, die sich über Monate hinziehen."
Es wurde erklärt, dass die RTÜK ihren Kampf gegen diejenigen fortsetzen werde, die gegen die im Gesetz Nr. 6112 verankerten Rundfunkprinzipien und ethischen Grundsätze verstoßen: "In dieser Sendesaison werden unsere Beobachtungsexperten ununterbrochen arbeiten, damit unsere Medien so senden, wie es unsere Gesellschaft erwartet und wünscht. In der kommenden Zeit werden eher Kontrollprozesse als Warnungen im Vordergrund stehen. Bei Gesetzesverstößen werden die erforderlichen strafrechtlichen Sanktionen in ihrer härtesten Form angewendet."
BEITRAG VON RTÜK-PRÄSIDENT ŞAHİN
RTÜK-Präsident Ebubekir Şahin betonte in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Account, dass der Kampf gegen gewalthaltige Sendungen nun in eine neue Phase eintrete und ab sofort eher Kontrollprozesse als Warnungen aktiv sein würden.