Zugangssperre für Medya Radar

Auf Beschwerde der ehemaligen MHP-Abgeordneten und Vorstandsvorsitzenden von TYT Türk, Arzu Erdem, sowie der Senderverantwortlichen wurde der Zugang zur Internetseite Medya Radar gesperrt. Das Gericht ordnete die Entfernung des betreffenden Berichts mit der Begründung einer „Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ an.

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Der Zugang zur Nachrichtenseite Medya Radar wurde nach einem Antrag der ehemaligen MHP-Abgeordneten und Vorstandsvorsitzenden von TYT Türk, Arzu Erdem, sowie der mit ihr verbundenen Führungskräfte gesperrt.

GRUND DER BESCHWERDE: „BELEIDIGUNG UND VERLEUMDUNG“

Arzu Erdem und die Führungskräfte von TYT Türk reichten bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul Strafanzeige wegen des bei Medya Radar veröffentlichten Berichts mit dem Titel „Can Holding und TYT Türk: Das Rätsel um sauberes Kapital in den Medien“ ein.

In der Beschwerde wurden Vorwürfe wie „Beleidigung, Verleumdung, öffentliche Verbreitung irreführender Informationen, Verletzung der Privatsphäre, Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit oder Herabwürdigung sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung“ erhoben. Zudem wurde die Sperrung des Zugangs zu dem betreffenden Bericht sowie zur gesamten Website gefordert.

ANTRAG DER STAATSANWALTSCHAFT AUF ZUGANGSSPERRE

Nach der Beschwerde beantragte das Büro für Cyberkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul eine Zugangssperre für die bei Medya Radar veröffentlichten Inhalte.

GERICHT HAT ENTSCHEIDUNG GETROFFEN

Das 2. Friedensstrafgericht Istanbul prüfte den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und entschied, den Zugang zur Internetseite Medya Radar zu sperren. Das Gericht ordnete zudem an, die in dem betreffenden Bericht enthaltenen Inhalte zu entfernen, da diese die „Persönlichkeitsrechte verletzen“ würden.

RECHTSGRUNDLAGE UND RECHTSMITTEL

Die Entscheidung wurde gemäß Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 getroffen und an die zuständigen Behörden zur Weiterleitung an die Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) übermittelt. Gegen die Entscheidung des Gerichts zur Zugangssperre steht innerhalb von zwei Wochen der Rechtsweg für einen Einspruch offen.