3-tägiges Demonstrationsverbot in Mardin
Das Gouverneursamt von Mardin hat ab dem 15. August bis Sonntag, den 18. August, um 15.00 Uhr alle Versammlungen, Märsche und Presseerklärungen im öffentlichen Raum untersagt.
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In Mardin wurden für die Dauer von 3 Tagen Versammlungen, Märsche und Presseerklärungen im öffentlichen Raum verboten.
Das Gouverneursamt von Mardin gab hierzu eine Erklärung ab.
In der Mitteilung wurde bekannt gegeben, dass im gesamten Stadtgebiet ab dem 15. August bis zum 18. August um 15.00 Uhr Versammlungen, Märsche und Presseerklärungen im Freien untersagt sind.
In der Erklärung des Gouverneursamtes heißt es:
"Um die grundlegenden Eigenschaften der Republik, die unteilbare Einheit des Staates mit seinem Land und seinem Volk, die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten, sowie um Handlungen und Angriffe zu verhindern, die die in unserer Verfassung und den Gesetzen vorgesehenen Einschränkungs- und Verbotsbedingungen direkt und offensichtlich erfüllen, um terroristische Aktivitäten und Straftaten zu unterbinden, die Rechte und Freiheiten anderer zu schützen sowie mögliche Provokationen und absehbare soziale Unruhen zu vermeiden, sind alle Arten von Aktivitäten wie Versammlungen im öffentlichen Raum, alle Arten von Open-Air-Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen, Kundgebungen, Märsche, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Mahnwachen, das Aufstellen von Ständen, das Errichten von Zelten, Drohnenaufnahmen, Umfragen, das Verteilen von Flugblättern und Broschüren sowie das Aufhängen von Plakaten und Bannern gemäß den Bestimmungen der Artikel 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationen Nr. 2911 sowie Artikel 11 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 innerhalb der Provinzgrenzen von Mardin, einschließlich des Stadtzentrums, der Bezirke sowie der gesamten Zuständigkeitsbereiche von Polizei und Gendarmerie, mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksverwaltungen genehmigten Veranstaltungen, für einen Zeitraum von 3 Tagen vom 15. August, Donnerstag, 15.00 Uhr, bis zum 18. August 2024, Sonntag, 15.00 Uhr, verboten."