5.650 TL Bargeldunterstützung für Sozialhilfeempfänger: Auszahlung über PTT-Filialen
Nach der Erhöhung des Mindestlohns in der Türkei im Jahr 2024 wurden die Details für die Unterstützung von Bürgern, die Sozialhilfe beziehen, bekannt gegeben.
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Bargeldunterstützung ist eine Art der Sozialhilfe, die im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der sozialen Unterstützung und Solidarität mit der Nummer 3294 gewährt wird. Diese Hilfe richtet sich an Bürger im Alter zwischen 18 und 55 Jahren, die von regulären Sozialhilfeprogrammen profitieren und arbeitsfähig sind.
Ziel dieser Unterstützung ist es, den Bürgern die Arbeitssuche zu erleichtern, ihre Teilnahme am Arbeitsmarkt zu erhöhen und Lösungen für das Problem der Arbeitslosigkeit zu finden.
ÜBER PTT-FILIALEN ERHÄLTLICH
Um von der Bargeldunterstützung zu profitieren, müssen Personen, die Sozialhilfe beziehen, von den Stiftungen für soziale Unterstützung und Solidarität als arbeitsfähig eingestuft sein, bei der Arbeitsagentur İŞKUR registriert sein und nachweisen, dass sie von der İŞKUR zu einem Vorstellungsgespräch vermittelt wurden und eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen haben. Diese Dokumentation erfolgt über das Integrierte Informationssystem für soziale Unterstützung anhand der Aufzeichnungen der Sozialversicherungsanstalt (SGK). Personen, die Sozialhilfe beziehen und deren Arbeitsaufnahme festgestellt wurde, können die Bargeldunterstützung in Höhe von 5.650 TL innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum dieser Feststellung unter Vorlage ihres Personalausweises in PTT-Filialen abholen.
Der Betrag der Bargeldunterstützung entspricht einem Drittel des Bruttomindestlohns. Für das Jahr 2024 wurde dieser Betrag auf 5.650 TL festgelegt. Die Bargeldunterstützung kann innerhalb eines Jahres nur einmal in Anspruch genommen werden.