Achtung für Inhaber eines B-Führerscheins! Neue Regelung ist in Kraft getreten
Die Regelung, die Besitzer von Fahrzeugen der Klasse B betrifft, ist in Kraft getreten. Gemäß der neuen Verordnung dürfen Inhaber eines B-Führerscheins nun auch andere Fahrzeugtypen führen.
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Mit der Entscheidung, die Millionen von Fahrzeughaltern betrifft, können Bürger mit einem B-Führerschein nun nicht mehr nur Fahrzeuge vom Typ Taxi, sondern auch andere Fahrzeugarten nutzen.
Viele Bürger begrüßten die in Kraft getretene Regelung. Mit der Neuerung soll die Vielfalt im Verkehr erhöht werden. Inhaber eines B-Führerscheins dürfen nun auch Fahrzeuge bis 125 ccm führen.
Andererseits zielt die in Kraft getretene Entscheidung auch darauf ab, die Verkehrsdichte zu verringern.
GIBT ES BESTIMMTE VORAUSSETZUNGEN?
Inhaber eines B-Führerscheins können ihre neuen Rechte durch spezielle Schulungen bei Fahrschulen erwerben. Die Schulungen bestehen ausschließlich aus praktischem Fahrunterricht; nach erfolgreichem Abschluss werden die Führerscheine automatisch aktualisiert.