Amtsblatt veröffentlicht: Frist für währungsgebundene Einlagen mit Wechselkursgarantie verlängert
Das Kommuniqué zur Unterstützung der Umwandlung von Deviseneinlagen in türkische Lira-Einlagen und Partizipationskonten wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat das Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués über die Unterstützung der Umwandlung von Deviseneinlagen in türkische Lira-Einlagen und Partizipationskonten sowie das Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués über die Unterstützung der Umwandlung von Goldkonten in türkische Lira-Einlagen und Partizipationskonten im Amtsblatt veröffentlicht.
Demnach können im Rahmen des Kontos mit Wechselkursgarantie (KKM) inländische natürliche Personen ihre bei Banken bestehenden Gold-, Dollar-, Euro- und Britische-Pfund-Deviseneinlagen sowie Devisenpartizipationsfonds mit Stand vom 31. Januar 2024 in türkische Lira umwandeln.
Für die Salden, die für die Umwandlung von Gold- und Deviseneinlagen sowie Partizipationsfonds inländischer juristischer Personen in befristete TL-Einlagen oder Partizipationskonten herangezogen werden, wurden keine Änderungen an den zuvor festgelegten Daten vorgenommen.
Die Umwandlung in türkische Lira erfolgt auf Wunsch der Kontoinhaber und zum jeweiligen Umrechnungskurs.