Anteil der Beitragseinnahmen des Arbeitslosenversicherungsfonds auf 50 Prozent erhöht

Mit der Unterschrift von Präsident Erdoğan wurde der Anteil der Beitragseinnahmen des Arbeitslosenversicherungsfonds aus dem Vorjahr für das Jahr 2024 von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben.

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Die im Amtsblatt vom 23. Februar 2024 veröffentlichte Entscheidung mit der Unterschrift von Präsident Erdoğan, die den Anteil der Einnahmen des Arbeitslosenfonds erhöht, der für die in Artikel 48 Absatz 7 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Nr. 4447 genannten Zwecke verwendet werden soll, ist in Kraft getreten.

Gemäß der Entscheidung von Präsident Erdoğan wurde der im Gesetz auf 30 Prozent festgelegte Anteil der Beitragseinnahmen des Arbeitslosenversicherungsfonds aus dem Vorjahr für das Jahr 2024 auf 50 Prozent erhöht.

WAS DECKT DER FONDS AB?

Gemäß dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ist vorgesehen, dass die Beitragseinnahmen des Arbeitslosenversicherungsfonds zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte, zur Verringerung des Arbeitslosigkeitsrisikos durch die Verbesserung der Qualifikationen der Arbeitnehmer sowie zur Umleitung derjenigen, bei denen aufgrund technologischer Entwicklungen mit Arbeitslosigkeit zu rechnen ist, in andere Bereiche verwendet werden. Zudem sollen beschäftigungsfördernde und schützende Maßnahmen ergriffen und umgesetzt, Arbeitsvermittlungs- und Beratungsdienste bereitgestellt, Arbeitsmarktanalysen und Planungsarbeiten durchgeführt sowie Zahlungen für die finanziellen und sozialen Rechte von Personal geleistet werden, das auf für die Auszahlung aus dem Fonds genehmigten Vertragsstellen arbeitet oder aus diesen gemäß der einschlägigen Gesetzgebung auf Planstellen der Institution berufen wurde und dort weiterhin tätig ist.