Beschlüsse der Presseanzeigenbehörde im Amtsblatt veröffentlicht

Der Beschluss der Generalversammlung der Generaldirektion der Presseanzeigenbehörde (Basın İlan Kurumu) zu Darlehen und Hilfszahlungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit diesem Beschluss wurden die Beträge der von der Behörde an Pressevertreter gewährten Darlehen und Hilfen angepasst.

12punto

Der Betrag für zinslose Darlehen an Pressevertreter wurde von 6.000 Türkischen Lira auf 12.000 Türkische Lira; die Hilfszahlungen für Eheschließungen oder Geburten wurden von 9.600 Türkischen Lira auf 15.000 Türkische Lira erhöht. Die Rückzahlungsfrist für die Darlehen wurde auf 12 Monate festgelegt.

Die nicht rückzahlbare Unterstützung bei Bedürftigkeit wurde von 4.000 Türkischen Lira auf 6.000 Türkische Lira und die Sterbehilfe von 6.000 Türkischen Lira auf 9.000 Türkische Lira angehoben.

WER KANN DARLEHEN VON DER PRESSEANZEIGENBEHÖRDE ERHALTEN?

Die Form und Bedingungen sowie die Verfahren und Grundsätze für die Gewährung von Darlehen und Hilfen an Personen, die geistig oder körperlich in der Presse tätig sind, wurden bekannt gegeben.

Wer Anspruch auf ein Darlehen hat, wurde punktweise aufgelistet;

  • Personen, die geistig oder körperlich im Pressewesen tätig sind.
  • Personen, die geistig oder körperlich in Agenturen arbeiten, welche Dienste für periodische Publikationen mit dem Recht zur Veröffentlichung offizieller Anzeigen und Werbung erbringen.
  • Mitarbeiter von Gewerkschaften und Presseverbänden, die das Recht haben, Vertreter in der Generalversammlung der Behörde zu entsenden.
  • Mitarbeiter der Kommunikationsdirektion des Präsidenten können Darlehen von der Presseanzeigenbehörde erhalten.