Demonstrationsverbot für 4 Tage in Bitlis
Das Gouverneursamt von Bitlis hat bekannt gegeben, dass Demonstrationen, Kundgebungen unter freiem Himmel und Presseerklärungen in der Stadt für einen Zeitraum von 4 Tagen untersagt wurden.
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In einer Erklärung des Gouverneursamts von Bitlis heißt es, dass in Bitlis, wie auch an vielen anderen Orten im Zusammenhang mit Entwicklungen, die die nationale Agenda und die Welt beschäftigen, von politischen Parteien, Gewerkschaften, Vereinen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen Presseerklärungen, öffentliche Versammlungen, Demonstrationsmärsche, das Aufstellen von Ständen, das Verteilen von Flugblättern und ähnliche Aktionen organisiert werden, um die Öffentlichkeit zu bestimmten Themen zu informieren und Meinungsbildung zu betreiben.
In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wird, dass diese Veranstaltungen häufig von Terrororganisationen und provokativen Gruppen als Aktionsform missbraucht werden, wurde Folgendes festgehalten:
"In diesem Zusammenhang sind innerhalb der Grenzen von Bitlis vom 1. Februar, 00.01 Uhr, bis zum 4. Februar, 23.59 Uhr, für einen Zeitraum von 4 Tagen – mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksverwaltungen genehmigten Veranstaltungen – Demonstrationsmärsche, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen, Presseerklärungen, Sitzstreiks, die Durchführung von Umfragen, das Aufstellen von Zelten und Ständen, die Organisation von Unterschriftenaktionen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie alle Arten von Protestaktionen gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationsmärsche sowie des Provinzverwaltungsgesetzes untersagt.
Ebenso wurde beschlossen, im gleichen Zeitraum die Einreise in unsere Provinz und unsere Bezirke sowie die individuelle oder kollektive Ausreise aus diesen Gebieten zu untersagen, um die Teilnahme an jeglichen rechtswidrigen Aktionen zu verhindern, die sich auf Themen beziehen, die in organisatorischen Aufrufen aus unseren Bezirken oder benachbarten Provinzen unter Nutzung unserer Provinzrouten erwähnt werden."