Eilmeldung: Stellungnahme des Verteidigungsministeriums zu Artikel 8 des Rahmengesetzes!
Das Verteidigungsministerium hat bekannt gegeben, dass die Arbeiten zur Umsetzung von Artikel 8 des Gesetzes, das im Rahmen des zweiten Öffnungsprozesses vorbereitet wurde und in der Öffentlichkeit als Rahmengesetz bekannt ist, begonnen haben.
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Das Verteidigungsministerium (MSB) hat auf seiner wöchentlichen Informationsveranstaltung eine Erklärung zu den Arbeiten im Zusammenhang mit dem Rahmengesetz abgegeben.
Der Berater für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verteidigungsministeriums, Konteradmiral Zeki Aktürk, erklärte, dass der zweite Öffnungsprozess, der unter dem Namen „Terrorfreies Türkiye“ bekannt ist, von „historischer Bedeutung“ sei, um den Terrorismus dauerhaft von der Tagesordnung der Türkei zu streichen.
Aktürk teilte mit, dass das Ministerium in Abstimmung mit den zuständigen Institutionen mit den Arbeiten zur Umsetzung von Artikel 8 des Gesetzes begonnen habe. In der Erklärung wurde betont, dass die türkischen Streitkräfte ihre Aktivitäten gegen Bedrohungen der Sicherheit der Türkei sowohl innerhalb als auch außerhalb der Landesgrenzen fortsetzen.
"Unser Ministerium hat in voller Übereinstimmung und Koordination mit den zuständigen staatlichen Institutionen mit den notwendigen Arbeiten zur Umsetzung von Artikel 8 des Gesetzes begonnen. Unsere türkischen Streitkräfte setzen ihren Kampf gegen jede Art von Bedrohung und Gefahr für den Bestand und die Sicherheit unseres Landes innerhalb und außerhalb unserer Grenzen ununterbrochen und entschlossen fort."
Aktürk gab zudem bekannt, dass in diesem Zusammenhang in der vergangenen Woche drei weitere PKK-Terroristen aus ihren Unterkünften geflohen sind und sich ergeben haben.
Während des Treffens wurden auch Einschätzungen zum Mekka-Abkommen zur gemeinsamen Verteidigung geteilt. Aktürk erklärte, dass das Abkommen keine Alternative oder Konkurrenzstruktur zur NATO darstelle, sondern darauf abziele, zur regionalen Sicherheit und Stabilität beizutragen. Es wurde betont, dass es sich bei dem Abkommen um einen defensiven Mechanismus zur Verbesserung der militärischen Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern handele und kein Land als gemeinsamer Feind oder Gegner definiert werde.
ABGESTÜRZTES F-16-FLUGZEUG IN YALOVA
Das Verteidigungsministerium informierte zudem über den Absturz eines F-16-Flugzeugs in Yalova. Aktürk sagte, dass am 12. August ein F-16-Flugzeug der Luftwaffe während eines Ausbildungsflugs im Rahmen der Auswahlflüge für die Luftwaffenakademie 2026 beim 18. Hauptstützpunktkommando in Yalova verunglückt sei.
Der Pilot, der sich mit dem Schleudersitz aus dem Flugzeug retten konnte, sei bei guter Gesundheit. Es wurde angemerkt, dass die Ursache des Unfalls nach einer detaillierten Untersuchung festgestellt werde.