Entscheidung der BDDK zu zwei Banken im Amtsblatt veröffentlicht
Die Entscheidungen der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) bezüglich der Adabank und der Türkiye Emlak Katılım Bankası wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
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Die BDDK hat mit ihrer Entscheidung der Einlagenbank Adabank die Erlaubnis erteilt, als Beteiligungsbank zu agieren. Der Türkiye Emlak Katılım Bankası erteilte die BDDK hingegen die Genehmigung zur Ausgabe von Bank- und Kreditkarten. Die BDDK-Entscheidungen zu den beiden Banken wurden in getrennten Artikeln im Amtsblatt vom 28. November 2023 veröffentlicht.
ENTSCHEIDUNG ZUR ADABANK
Die Entscheidung zur ADABANK wurde im Amtsblatt wie folgt festgehalten:
"Als Ergebnis der Prüfung des Antrags der als Einlagenbank tätigen Adabank A.Ş. auf Änderung ihres Status in eine Beteiligungsbank wurde beschlossen, die Erlaubnis zur Tätigkeit in den Bereichen 'Annahme von Beteiligungsfonds' und 'Finanzierungsleasinggeschäfte' zu erteilen sowie die Erlaubnis zur 'Annahme von Einlagen' zu widerrufen."
ENTSCHEIDUNG ZUR TÜRKİYE EMLAK KATILIM BANKASI
Die Entscheidung zur Türkiye Emlak Katılım Bankası wurde im Amtsblatt wie folgt festgehalten:
Der Türkiye Emlak Katılım Bankası A.Ş. wurde unter der Bedingung, dass die Bestimmungen zu den geplanten Unterstützungsdiensten im Rahmen des ersten Absatzes von Artikel 35 des Bankengesetzes Nr. 5411 unberührt bleiben, sowie unter Wahrung maximaler Sorgfalt hinsichtlich der Integration von Kreditkartenprodukten in die Kernbankensysteme und möglicher technologischer Risiken sowie Kundenbeschwerden, die aus der Bereitstellung des Kreditkartenprodukts resultieren könnten, die Erlaubnis erteilt, ein Bank- und Kreditkartensystem einzurichten, gemäß diesem System Karten auszugeben und Verträge mit Mitgliedsunternehmen abzuschließen. Dies erfolgte gemäß Artikel 4 des Gesetzes über Bankkarten und Kreditkarten Nr. 5464 sowie gemäß dem zweiten Absatz von Artikel 11 der Verordnung über Bankkarten und Kreditkarten.