Entscheidung der Zentralbank zur Betriebserlaubnis im Amtsblatt veröffentlicht

Die Entscheidung der Zentralbank der Republik Türkei, zwei Zahlungsdienstleistern eine Betriebserlaubnis zu erteilen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Die Entscheidung der TCMB zur Erteilung einer Betriebserlaubnis an die Qnbpay Ödeme Hizmetleri A.Ş. als Zahlungsdienstleister sowie die Entscheidung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis an die SBM Elektronik Para ve Ödeme Kuruluşu A.Ş. als E-Geld-Institut wurden im Amtsblatt veröffentlicht. 

Die im Amtsblatt veröffentlichten TCMB-Entscheidungen lauten wie folgt:

"-Infolge der Bewertung gemäß den Artikeln 14 und 15 des Gesetzes Nr. 6493 über Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute vom 20.06.2013 (Gesetz);

wurde beschlossen, der Qnbpay Ödeme Hizmetleri A.Ş. eine Betriebserlaubnis als Zahlungsdienstleister zu erteilen, um die in Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben (a), (b), (f) und (g) sowie – beschränkt auf die Befugnis zur Annahme von Zahlungsinstrumenten – Buchstabe (c) genannten Zahlungsdienste anzubieten.

-Infolge der Bewertung gemäß den Artikeln 14, 15, 18 und 19 des Gesetzes Nr. 6493 über Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute vom 20.06.2013 (Gesetz);

wurde beschlossen, der SBM Elektronik Para ve Ödeme Kuruluşu A.Ş. eine Betriebserlaubnis als E-Geld-Institut zu erteilen, um die in Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben (a), (b), (c), (c), (e), (f) und (g) des Gesetzes genannten Zahlungsdienste sowie den in Artikel 18 Absatz 2 des Gesetzes genannten Dienst der E-Geld-Ausgabe anzubieten."