Entscheidung zum Einfrieren von Vermögenswerten wegen Terrorfinanzierung im Amtsblatt veröffentlicht

Die Liste über das Einfrieren von Vermögenswerten, die sich im Besitz von Personen, Einrichtungen und Organisationen befinden, sowie zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Im Amtsblatt wurde die Entscheidung veröffentlicht, in der es heißt: "Gemäß Artikel 5 des Gesetzes Nr. 6415 zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung wurde beschlossen, die beigefügte Entscheidung über die Änderung der Liste (1) im Anhang des Ministerratsbeschlusses vom 30.09.2013 mit der Nummer 2013/5428 bezüglich des Einfrierens von Vermögenswerten, die sich im Besitz der durch die Resolutionen 1267, 1988, 1989 und 2253 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gelisteten Personen, Einrichtungen und Organisationen befinden, in Kraft zu setzen."