Entscheidung zur Neuregelung von Waldgrenzen in 13 Provinzen im Amtsblatt veröffentlicht
Es wurde beschlossen, bestimmte Gebiete in Bingöl, Bursa, Elazığ, Eskişehir, Kastamonu, Kocaeli, Konya, Kütahya, Manisa, Muğla, Sinop, Tokat und Zonguldak aus den Waldgrenzen herauszunehmen. Die entsprechende Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Im Amtsblatt veröffentlichte Präsidialdekrete sehen vor, dass bestimmte Gebiete in den Provinzen Bingöl, Bursa, Elazığ, Eskişehir, Kastamonu, Kocaeli, Konya, Kütahya, Manisa, Muğla, Sinop, Tokat und Zonguldak künftig nicht mehr als Waldgebiete gelten.
ENTSCHEIDUNG IM AMTSBLATT
In der Entscheidung heißt es, dass das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel (Generaldirektion für Staatseigentum) dem Ministerium für Forstwirtschaft Grundstücke, die sich im Besitz oder unter der Verwaltung des Staates befinden oder im Privateigentum des Schatzamtes stehen, in einem Umfang von mindestens der doppelten Fläche der aus den Waldgrenzen entlassenen Gebiete zur Aufforstung zuweisen wird.
ENTSCHEIDUNG IM AMTSBLATT VOM 18. JANUAR: WALDFLÄCHEN IN 13 PROVINZEN WERDEN AUS DEM WALDSTATUS ENTFERNT
Laut dem im Amtsblatt vom 18.01.2024 veröffentlichten Präsidialdekret wurde zudem mitgeteilt, dass in 13 Provinzen, darunter Bursa, Eskişehir, Elazığ, Bingöl, Sinop, Kastamonu, Kütahya, Muğla und Zonguldak, Millionen Quadratmeter Waldfläche aus dem Waldstatus entfernt wurden.