Entscheidung zur türkischen Flagge auf Booten
Das Kommuniqué bezüglich des Wechsels zur türkischen Flagge für Boote, die sich im Ausland befinden oder unter fremder Flagge fahren, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Im Amtsblatt wurde die Entscheidung bezüglich des Kommuniqués zur türkischen Flagge auf Booten veröffentlicht.
AUFGEHOBEN
In der Bekanntmachung heißt es: "Dieses Kommuniqué wurde erstellt, um die Verfahren und Grundsätze für den Wechsel zur türkischen Flagge für Boote festzulegen, die sich im Ausland befinden oder unter fremder Flagge fahren. Dieses Kommuniqué ersetzt das im Amtsblatt vom 3.3.2017 mit der Nummer 29996 veröffentlichte Kommuniqué über den Wechsel zur türkischen Flagge für Boote, die sich im Ausland befinden oder unter fremder Flagge fahren (Kommuniqué Nr.: 2017/3). Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 2.1.2024 wurde das Kommuniqué aufgehoben."