Entwicklung bei der Beantragung von Zuschüssen für behinderte und ehemalige straffällige Existenzgründer
Minister Vedat Işıkhan gab bekannt, dass Anträge auf Zuschüsse von bis zu 110 Tausend Lira für ehemalige straffällige und behinderte Existenzgründer bis zum 15. Dezember eingereicht werden können.
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Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit Vedat Işıkhan gab bekannt, dass Anträge auf Zuschüsse von bis zu 150 Tausend Lira für behinderte Existenzgründer, die sich selbstständig machen wollen, und bis zu 110 Tausend Lira für ehemalige straffällige Existenzgründer bis zum 15. Dezember eingereicht werden können.
In einem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto äußerte sich der Minister wie folgt:
"Wir arbeiten daran, die Träume unserer behinderten und ehemaligen straffälligen Bürger durch İŞKUR zu verwirklichen. Wir gewähren behinderten Existenzgründern, die sich selbstständig machen wollen, einen Zuschuss von bis zu 150 Tausend Lira und ehemaligen straffälligen Existenzgründern einen Zuschuss von bis zu 110 Tausend Lira. Bürger, die sich bewerben möchten, können für detaillierte Informationen auf den Bewerbungsleitfaden im Bereich 'Ankündigungen' unter http://iskur.gov.tr zugreifen. Das letzte Anmeldedatum ist der 15. Dezember 2023."