Handelsministerium verbietet Verkauf von Muttermilch

Das Handelsministerium hat den Verkauf von Muttermilch über das Internet untersagt.

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Das Handelsministerium hat den Verkauf von Muttermilch im Einzelhandel sowie über den elektronischen Geschäftsverkehr verboten. Das Ministerium erklärte, dass diese Entscheidung dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verbraucher diene.

Das Ministerium betonte, dass Muttermilch eine unverzichtbare Nahrungsquelle für die gesunde Entwicklung von Säuglingen sei, und wies darauf hin, dass Milch, die nicht unter geeigneten Bedingungen abgepumpt und gelagert werde, ernsthafte Gesundheitsrisiken berge.

Das Ministerium gab an, in letzter Zeit Meldungen erhalten zu haben, wonach versucht werde, Muttermilch auf Social-Media-Plattformen als kommerzielles Produkt zu verkaufen, und erklärte, dass dieser Umstand die öffentliche Gesundheit gefährde.

AUCH DAS TEILEN IN DIGITALEN MEDIEN IST UNTERSAGT

Das Ministerium kündigte an, dass auch das Teilen von Inhalten zum Verkauf von Muttermilch in digitalen Medien sowie die Vermittlung solcher Transaktionen verboten seien. Gemäß dem Gesetz Nr. 6563 über die Regulierung des elektronischen Geschäftsverkehrs und dem Gesetz Nr. 6585 über die Regulierung des Einzelhandels wurde mitgeteilt, dass bei Verstößen gegen das Verbot ein Bußgeld von bis zu 684.214 TL verhängt werden kann.