Im Amtsblatt veröffentlicht: Änderung der Ernennungsverordnung der Polizei! Neue Regelung für die Spezialeinheiten

Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungsänderung wurde das Ernennungssystem innerhalb der Polizeiorganisation neu strukturiert. Während die Berechnungen der Dienstpunkte aktualisiert wurden, sind die Ausnahmeregelungen für die Ernennungsprozesse von Personal der Spezialeinheiten aufgehoben worden.

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An der Verordnung, die die Grundsätze für die Ernennung und Versetzung des bei der Polizeiorganisation beschäftigten Personals festlegt, wurden umfassende Änderungen vorgenommen.

Gemäß der neuen Regelung werden die Ernennungen von Personal im Rang eines Polizeikommissars (Başkomiser) und darunter nun auf Basis eines aktualisierten Dienstpunktesystems durchgeführt. Die Punkte, die unter Berücksichtigung des sozioökonomischen Niveaus, der Arbeitsbelastung und des Personalbedarfs der Provinzen und Bezirke festgelegt werden, werden über das Personalinformationssystem bekannt gegeben. Dem Personal wird ein 15-tägiges Einspruchsrecht bezüglich der berechneten Punkte eingeräumt, und die endgültigen Bewertungsergebnisse werden im März bekannt gegeben.

ERNENNUNGSAUSNAHME FÜR SPEZIALEINHEITEN AUFGEHOBEN

Die Regelungen, die es Personal im Bereich der Spezialeinheiten ermöglichten, von bestimmten Ernennungsregeln befreit zu sein, wurden aufgehoben. Mit dem neuen System werden auch Angehörige der Spezialeinheiten denselben Ernennungsregeln unterworfen wie andere Polizeibeamte.

Die Dienstzeit in einigen Regionen wurde neu gestaltet. Während die siebenjährige Dienstzeit in einigen Einheiten auf fünf Jahre verkürzt wurde, wurde sie in anderen Regionen auf zwölf Jahre verlängert.

Ernennungen werden nun vollständig digital durchgeführt. Unter Berücksichtigung von Kriterien wie Dienstpunkten, Rang, Fachbereich und Dienstzeit wird die Zuweisung des Personals zu den Kontingenten sichergestellt. Um eine ordnungsgemäße Umsetzung dieser Änderungen zu gewährleisten, werden die vergangenen Dienstpunkte neu berechnet. Die Punkte des Personals, das 2010 oder früher den Dienst angetreten hat, werden auf Basis der Punkte der Provinzzentren aktualisiert.

Während die neue Verordnung in Kraft tritt, wird der Ernennungskalender für das Jahr 2025 von der Generaldirektion für Sicherheit bekannt gegeben.