Im Amtsblatt veröffentlicht: Migrationsbehörde stellt 30 Assistenzexperten ein

Die Migrationsbehörde hat bekannt gegeben, dass 30 Migrationsassistenzexperten für ihre Zentrale eingestellt werden sollen.

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Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Ausschreibung der Migrationsbehörde werden 30 freie Stellen für Migrationsassistenzexperten in der Zentrale durch eine schriftliche und mündliche Prüfung besetzt.

Die schriftliche Prüfung wird im Auftrag der Migrationsbehörde von der Sozialwissenschaftlichen Universität Ankara durchgeführt. Die mündliche Prüfung erfolgt direkt durch die Migrationsbehörde.

Die Bewerber müssen ein Studium der Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder der Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften abgeschlossen haben oder einen von der Hochschulbehörde (YÖK) anerkannten gleichwertigen Abschluss einer in- oder ausländischen Hochschule vorweisen können.

Die Kandidaten dürfen zum Zeitpunkt der Prüfung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen in den Jahren 2023 oder 2024 bei der Auswahlprüfung für öffentliches Personal (KPSS) in einer der Punktarten KPSSP6, KPSSP7, KPSSP16, KPSSP21, KPSSP26, KPSSP29, KPSSP30, KPSSP31, KPSSP32, KPSSP36 oder KPSSP41 mindestens 70 Punkte erreicht haben.

Die Bewerbungen für die Aufnahmeprüfung können zwischen dem 29. November und dem 5. Dezember online über das E-Government-Portal (e-Devlet) unter „Göç İdaresi Başkanlığı-Kariyer Kapısı Kamu İşe Alım“ oder über die Website „https://isealimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr“ eingereicht werden.

Weitere Einzelheiten zur Einstellung der Assistenzexperten sind der Ausschreibung im Amtsblatt zu entnehmen.