Im Amtsblatt veröffentlicht: System für Gehaltserhöhungen und Entschädigungen von Beamten geändert
Es wurden wichtige Aktualisierungen an den Rechten von Staatsbeamten auf Gehaltserhöhungen und Entschädigungen vorgenommen. Mit der neuen Regelung wurden die Grundlagen für Entschädigungen von Führungskräften und Lehrkräften des Bildungsministeriums basierend auf ihrer Dienstzeit neu festgelegt.
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Mit einem neuen Beschluss, der vom AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gebilligt und am 11. Juli 2026 im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlicht wurde, sind neue Grundsätze für die Gehalts- und Entschädigungspraktiken für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Kraft getreten.
Die betreffende Regelung enthält insbesondere Änderungen für Führungskräfte, die im Bildungsministerium tätig sind, sowie für langjährig beschäftigte Lehrkräfte.
ENTSCHÄDIGUNGSREGELUNG FÜR MEB-FÜHRUNGSKRÄFTE
Es wurden Änderungen an dem Beschluss über „Die an Staatsbeamte zu zahlenden Gehaltserhöhungen und Entschädigungen“ vorgenommen, der zuvor im Anhang des Ministerratsbeschlusses Nr. 2006/10344 in Kraft war.
Durch den Präsidialbeschluss werden stellvertretende nationale Bildungsdirektoren, nationale Bildungsdirektoren der Bezirke, Abteilungsleiter sowie Personen, die im Rahmen des Lehrerberufsgesetzes als Führungskräfte ernannt wurden und dem Bildungsministerium unterstellt sind, hinsichtlich der Sonderdienstentschädigung nun unter denselben Bedingungen wie Beamte im Lehrerstatus bewertet.
NEUE GRUNDSÄTZE NACH DIENSTZEIT DER LEHRKRÄFTE
Darüber hinaus wurden neue Artikel in die Regelung aufgenommen, die festlegen, wie Lehrkräfte in Planstellen oder Positionen basierend auf ihrer gesamten Dienstzeit von Entschädigungen profitieren werden.
Demnach haben Lehrkräfte mit einer Gesamtdienstzeit von mindestens 50 Jahren sowie Lehrkräfte mit einer Dienstzeit von mindestens 25 Jahren im Rahmen der neuen Grundsätze Anspruch auf eine Sonderdienstentschädigung.
BESCHLUSS IST IN KRAFT GETRETEN
Während im zweiten Artikel des veröffentlichten Beschlusses angegeben wird, dass die Änderungen sofort in Kraft treten, wurde im dritten Artikel erklärt, dass die Umsetzung der Bestimmungen im Rahmen des Beschlusses vom Präsidenten durchgeführt wird.
All diese Neuerungen wurden gemäß Artikel 152 des Beamtengesetzes Nr. 657 umgesetzt.