Landwirtschaftsministerium importiert 600.000 Rinder

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft wird für das Jahr 2024 insgesamt 600.000 Mastrinder importieren. Die Importe werden durch die Fleisch- und Milchbehörde (ESK) sowie den Zentralverband der türkischen Rindfleischproduzenten abgewickelt. Die ESK wird zudem die Verkaufspreise für die Mastrinder festlegen.

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Die Generaldirektion für Tierhaltung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft hat die Importanweisungen und technischen Kriterien für den Import von Mastrindern im Jahr 2024 veröffentlicht. Demnach werden im Jahr 2024 in drei Phasen insgesamt 600.000 Mastrinder importiert.

Der tatsächliche Import wird gemäß den festgelegten Regeln durch die ESK durchgeführt. Der Verkaufspreis der zu importierenden Mastrinder wird von der Fleisch- und Milchbehörde festgelegt.

ANTRÄGE WERDEN DURCH DIE FLEISCH- UND MILCHBEHÖRDE GEPRÜFT

Betriebe mit einer Kapazität von 200 Tieren werden ihre Anträge beim Zentralverband der türkischen Rindfleischproduzenten einreichen; die Anträge werden anschließend von der Fleisch- und Milchbehörde geprüft. Die nach der Bewertung erstellte Genehmigungsliste wird am Ende jeder Periode an die Generaldirektion für Tierhaltung übermittelt.

IMPORTKONTINGENT FESTGELEGT

Während für Betriebe mit einer Stallkapazität von unter 200 Tieren ein Importkontingent von 150.000 Tieren vorgesehen ist, wird diesen Betrieben innerhalb eines Jahres eine Importgenehmigung für maximal 40 Mastrinder erteilt.

Für jegliche Krankheiten, notwendige Schlachtungen oder Todesfälle bei den Tieren, die nach Abschluss der Importvorgänge „nationalisiert“ wurden, trägt der Züchter die volle Verantwortung; es werden keine Entschädigungszahlungen geleistet. Die von den Betrieben, die einen Rinderimport beantragen, geforderten Unterlagen sowie die festgelegten Fristen werden auf der offiziellen Website der ESK veröffentlicht. Die Betriebe, denen der Import gestattet wurde, werden in einer von der Generaldirektion für Tierhaltung veröffentlichten Genehmigungsliste bekannt gegeben.

Sollten die Züchter die von der Fleisch- und Milchbehörde sowie der Generaldirektion für Ernährung und Kontrolle geforderten Unterlagen nicht fristgerecht einreichen oder sollten die Unterlagen nicht als angemessen erachtet werden, verlieren die Genehmigungen für die Mastrinder ihre Gültigkeit.