Minister Vedat Işıkhan kündigt Änderungen am Arbeitslosenversicherungsgesetz an

Minister Vedat Işıkhan hat eine Entscheidung zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bekannt gegeben. Işıkhan erklärte: „Um sicherzustellen, dass unsere versicherten Bürger stärker vom Kurzarbeitergeld profitieren können, senken wir die erforderliche Mindestanzahl an Tagen mit Beitragszahlungen in den letzten drei Jahren von 600 auf 450 Tage.“

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Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, gab die Entscheidung zur „Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und einiger anderer Gesetze“ über seinen Social-Media-Account bekannt.

Işıkhan teilte mit: „Um sicherzustellen, dass unsere versicherten Bürger stärker vom Kurzarbeitergeld profitieren können, senken wir die erforderliche Mindestanzahl an Tagen mit Beitragszahlungen in den letzten drei Jahren von 600 auf 450 Tage.“

ÄNDERUNG DER BEITRAGSTAGE

Işıkhans Erklärung lautet wie folgt:

„Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und einiger anderer Gesetze wurde dem Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei vorgelegt.

Wir ergreifen weiterhin Maßnahmen zum Wohle unserer Bürger, um die Wirksamkeit der passiven Arbeitsmarktprogramme zu erhöhen, die aus dem Arbeitslosenversicherungsfonds finanziert werden.

Um sicherzustellen, dass unsere versicherten Bürger stärker vom Kurzarbeitergeld profitieren können, senken wir die erforderliche Mindestanzahl an Tagen mit Beitragszahlungen in den letzten drei Jahren von 600 auf 450 Tage.

ERHÖHUNG DES MINDESTLOHNZUSCHUSSES

Wir verlängern die Antragsfristen für Förderungen.

Um qualifizierte und zertifizierte Arbeitskräfte bereitzustellen, unterstützen wir die Integration von Bürgern mit einem Berufsqualifikationsnachweis sowie von Frauen und jungen Menschen, die eine besondere politische Förderung benötigen, in den Arbeitsmarkt.

Die Förderdauer, die bis zum 31.12.2025 angewendet werden sollte und bis zu 54 Monate in Anspruch genommen werden konnte, kann mit der Zustimmung unseres Präsidenten, Herrn Recep Tayyip Erdoğan, bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Auf diese Weise beugen wir möglichen Benachteiligungen unserer Bürger vor.

Wir stehen an der Seite unserer Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wir unterstützen unsere Arbeitgeber bei der Wahrung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und der Steigerung der Beschäftigungszahlen.

Wir erhöhen den Mindestlohnzuschuss ab diesem Jahr auf 700 Türkische Lira.“