Ministerium erlässt Verbot: Plüschtier wird zurückgerufen
In einer Mitteilung des Informationssystems für unsichere Produkte wurde angegeben, dass das als „Plüschgans“ bezeichnete Spielzeug nicht der Norm EN 71-1 entspricht.
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Das Handelsministerium setzt seine Praxis fort, Produkte, die im Rahmen der Marktüberwachung und -kontrolle als unsicher eingestuft wurden, über das Informationssystem für unsichere Produkte öffentlich bekannt zu geben.
In den jüngsten Mitteilungen wurde ein Verkaufsverbot und ein Rückruf für ein Plüschprodukt aus der Kategorie der Spielzeugtiere angeordnet.
In der Mitteilung des Ministeriums mit der Nummer 2026070006 wurde das Produkt als „Plüschgans“ identifiziert. Das Datum der Mitteilung wurde auf den 14. Juli 2026 datiert.
Die für das Produkt ergriffene Maßnahme wurde als „Verbot der Bereitstellung auf dem Markt und Rückruf“ bekannt gegeben. Als Grund für die Einstufung als unsicher wurde angegeben, dass das Produkt die Anforderungen der entsprechenden Klausel der Norm EN 71-1 nicht erfüllt.
Das Informationssystem für unsichere Produkte wird genutzt, um Verbraucher über Produkte zu informieren, die bei Kontrollen durch die zuständigen Behörden als riskant eingestuft wurden.