Neue Regel für Personalservice-Fahrzeuge: Altersgrenze geändert

Die Altersgrenze für Personalservice-Fahrzeuge wurde geändert. Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung dürfen Fahrzeuge, die älter als 21 Jahre sind, nicht mehr für den Personentransport eingesetzt werden.

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Die Altersgrenze für Fahrzeuge, die im Personentransport eingesetzt werden, wurde geändert. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten "Verordnung zur Änderung der Verordnung über Personalservice-Dienste für öffentliche Einrichtungen und Organisationen" ist eine neue Regelung in Kraft getreten.

Gemäß der neuen Regel dürfen Fahrzeuge, die im Personalservice eingesetzt werden, nicht älter als 21 Jahre sein, wobei das erste Kalenderjahr nach dem Herstellungsjahr als Basis dient. In der vorherigen Praxis war diese Grenze auf 19 Jahre festgelegt.

Die Bestimmungen der Verordnung werden vom Präsidenten ausgeführt.