Neue Regelung bei der Polizei führt zu Spannungen zwischen Direktoren und Ministerium
Die neue Regelung des Innenministeriums, die es ermöglicht, Polizeidirektoren der 1. Klasse als Bezirksleiter einzusetzen, hat in der Generaldirektion für Sicherheit für Spannungen gesorgt. Die Polizeipräsidenten der Provinzen äußerten ihren Unmut und warnten, dass diese Änderung zu hierarchischen Problemen führen könnte.
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Das Innenministerium steht kurz vor dem Abschluss einer neuen Regelung, die die Struktur der Polizeibehörde grundlegend verändern wird. Mit dieser Neuerung werden künftig Polizeidirektoren der 1. Klasse als Leiter der Bezirksdirektionen eingesetzt. Diese Aufgaben wurden zuvor in der Regel von Polizeidirektoren der 2. Klasse oder Polizeikommissaren wahrgenommen.
DIE SORGEN DER POLIZEIPRÄSIDENTEN
Wie Son TV berichtet, kam die schärfste Kritik an der neuen Regelung von den amtierenden Polizeipräsidenten der Provinzen. Ein hochrangiger Polizeipräsident, der anonym bleiben wollte, erklärte, dass die Regelung vor Ort zu einer Krise führen könnte. Der Direktor, der behauptete, dass das Ministerium diesen Prozess hinter verschlossenen Türen vorangetrieben habe, sagte: „Bei einer solch radikalen Regelung wurde keiner der Führungskräfte der Organisation konsultiert.“ Er wies darauf hin, dass viele Polizeipräsidenten und leitende Direktoren, die in Provinzen wie Istanbul, Ankara, Diyarbakır und Gaziantep gedient haben, von dem Prozess ausgeschlossen wurden.
HIERARCHISCHE PROBLEME UND KOORDINATIONSSCHWÄCHEN
Die neue Struktur ermöglicht es, dass Bezirksleiter rangmäßig auf gleicher Ebene wie die Polizeipräsidenten der Provinzen agieren. Dies könnte insbesondere in Großstädten während gesellschaftlicher Ereignisse zu ernsthaften Koordinationsproblemen führen. Derselbe hochrangige Polizeidirektor äußerte seine Bedenken mit den Worten: „Was passiert, wenn in Istanbul oder Ankara gleichzeitig in 8 bis 10 Bezirken Vorfälle ausbrechen? Wird jeder Bezirksleiter seine eigenen Entscheidungen treffen?“ Er betonte, dass Fragen wie die Unterstellung der Bereitschaftspolizei und die Befugnis des Polizeipräsidenten zur Truppenverlegung unklar seien.