Neue Regelungen für Tankstellen und Fahrzeughalter: Start am 30. April!
Die türkische Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) hat darauf hingewiesen, dass Tankstellenbetreiber und Fahrzeughalter die neuen Vorschriften einhalten müssen. Die Installation der erforderlichen Geräte bis zum 30. April ist von großer Bedeutung.
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Die Finanzverwaltung hat mit dem im Amtsblatt veröffentlichten 'Allgemeinen Kommuniqué zur Anwendung des Nationalen Fahrzeugerkennungssystems' neue Regelungen eingeführt, um die Wettbewerbsgleichheit im Kraftstoffsektor zu gewährleisten und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen. In diesem Rahmen wurde die Installation verschiedener Erkennungsgeräte an Tankstellen und in Fahrzeugen zur Pflicht.
DETAILS DER NEUEN REGELUNGEN
Im Rahmen des Nationalen Fahrzeugerkennungssystems (UTTS) müssen Tankstellen mit einem Zapfpistolen-Kommunikationsmodul (TİM) und einem Fahrzeugerkennungs-Lesegerät (TTO) ausgestattet werden. Zudem wurde die Pflicht eingeführt, in gemieteten oder betrieblich genutzten Fahrzeugen eine Fahrzeugerkennungseinheit (TTB) zu montieren. Tankstellenbetreiber sind verpflichtet, mindestens eine Zapfsäule mit einem TTO auszustatten. Geräte für Kraftstoffarten, die nicht Benzin oder Diesel sind, können bis zum Jahresende installiert werden.
Fahrzeughalter mussten ihre gemieteten oder betrieblich genutzten Fahrzeuge bereits bis zum 31. Januar mit einer TTB ausstatten lassen. Für Kraftstoffarten außerhalb von Benzin oder Diesel endet diese Frist am 31. Dezember. Für andere Fahrzeuge, die bereits ein Fahrzeugerkennungssystem nutzen, wird die Installation einer TTB ab dem 1. Juli verpflichtend.
ERKLÄRUNG ENTHÄLT FOLGENDE HINWEISE
Die Behörde erklärte: 'Um mögliche Rechtsverluste zu vermeiden, ist es für Tankstellenbetreiber und Fahrzeughalter, die eine TTB installieren müssen, von großer Bedeutung, die im Kommuniqué genannten Regelungen und Fristen einzuhalten. Für detaillierte Informationen kann die Website 'utts.gov.tr' besucht werden.'
Abschließend wurde betont, dass Tankstellenbetreiber und Fahrzeughalter die notwendigen Antrags- und Registrierungsprozesse online abschließen und die Montage der Geräte bis zum 30. April durchführen müssen. Bei Verkäufen im Rahmen des UTTS werden die Informationen zum Fahrzeugkennzeichen automatisch an die neuen Zapfsäulen-Zahlungsgeräte übermittelt.