Neuer Standard für Fruchtsäfte: Vollständiges Verbot
Mit einem Entwurf, den das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft zur Stellungnahme vorgelegt hat, werden Süßungsmittel in Fruchtsäften verboten, während Produkte mit einem um 30 Prozent reduzierten Zuckergehalt zugelassen werden.
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Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat einen neuen Verordnungsentwurf, der die Standards für die Herstellung von Fruchtsäften und Fruchtnektaren ändert, zur Stellungnahme durch Branchenvertreter vorgelegt. Die Regelung, die zur Angleichung an die Gesetzgebung der Europäischen Union ausgearbeitet wurde, zielt darauf ab, eine neue Ära in Bezug auf Produktinhalte und Kennzeichnung einzuleiten.
Dem Entwurf zufolge wird die Verwendung von Süßungsmitteln in Produkten der Kategorie Fruchtsaft, einschließlich Fruchtsäften in Konzentrat-, Püree- und Pulverform, nicht gestattet sein. Damit wird die Verwendung von Süßungsmitteln in Fruchtsäften vollständig verboten.
Für Fruchtnektare ist ein anderer Rahmen vorgesehen. In Nektaren ohne Zuckerzusatz können anstelle von Zucker Süßungsmittel verwendet werden. Auch bei Produkten in der Kategorie der energiearmen Nektare wird es möglich sein, einen bestimmten Teil des Zuckers durch Süßungsmittel zu ersetzen.
Ein weiterer bemerkenswerter Punkt im Entwurf betrifft Fruchtsäfte mit reduziertem natürlichen Zuckergehalt. Es wird möglich sein, Fruchtsäfte herzustellen und auf den Markt zu bringen, deren natürlicher Zuckergehalt durch spezielle Produktionstechniken um mindestens 30 Prozent gesenkt wurde.
Das Ministerium erklärt, dass die Regelung mit dem Ziel ausgearbeitet wurde, die Verbraucher korrekt zu informieren, die Produktqualität zu verbessern und die Standards auf dem Markt zu präzisieren. Es wird erwartet, dass der Entwurf nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens in seiner endgültigen Form in Kraft tritt.