„Opfer von Praktikum und Lehre“ fordern zum 100. Jahrestag der Republik ihr „Recht“ ein: „Wir wollen, dass das Unrecht ein Ende hat“
Der Verband der Opfer von Praktikums- und Lehrlingsversicherungen hat in 14 Provinzen eine gemeinsame Presseerklärung abgegeben. Die Betroffenen fordern, dass ihr tatsächliches Datum des Berufseinstiegs als rechtmäßiger Beginn anerkannt wird.
Samet Sağlam
Samet SAĞLAM- 12punto.com.tr
Der Verband der Opfer von Praktikums- und Lehrlingsversicherungen hat am 5. November in 14 Provinzen eine gemeinsame Presseerklärung abgegeben.
Die Gruppe wies auf die Verluste bei der sozialen Absicherung hin, die durch das 1986 in Kraft getretene Gesetz Nr. 3308 verursacht wurden, und erklärte, dass sie einen Rechtsverlust erlitten hätten.
Der Verband wies darauf hin, dass es in der Türkei eine weltweit einzigartige Unterscheidung zwischen „Kurzzeit- und Langzeitversicherung“ gebe, und betonte, dass der Versicherungsschutz mit der tatsächlichen Arbeitsaufnahme beginnen müsse.
Die Betroffenen erklärten, dass sie trotz ihrer Arbeit aufgrund von irreführenden Daten in den E-Devlet- und SGK-Systemen bezüglich ihres Versicherungsbeginns einen Rechtsverlust erlitten hätten.
RECHTSFORSCHUNG IM 100. JUBILÄUMSJAHR
Die Gruppe brachte zudem zum Ausdruck, dass lokale Regelungen sie benachteiligen, während Personen, die unter gleichen Bedingungen im Ausland ein Praktikum absolviert haben, nach ihrer Rückkehr in die Türkei ihre Rechte geltend machen können. Der Verband wies auch auf die Ungerechtigkeit bei der Anrechnung von Geburtszeiten für die Rentenversicherung hin und forderte, dass der Beginn von Praktika/Lehrzeiten als offizieller Arbeitsbeginn für die Geburtsanrechnung anerkannt wird.
Der Verband erklärte, dass er Feldstudien, politische Gespräche und Social-Media-Kampagnen durchführe, um das Unrecht zu beseitigen.
Die Mitglieder des Verbandes forderten, dass diese Ungerechtigkeit im 100. Jahr der Republik beendet wird und das Datum des ersten Berufseinstiegs, das auf den erhaltenen SSK-Karten vermerkt ist, als Beginn der Versicherung anerkannt wird.