Präsidialerlass zu den Kommunalwahlen

Das vom AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Erdoğan unterzeichnete „Präsidialrundschreiben Nr. 2024/1 zu den allgemeinen Kommunalwahlen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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In dem Rundschreiben wurde daran erinnert, dass gemäß Artikel 127 der Verfassung sowie Artikel 8 des Gesetzes Nr. 2972 über die Wahlen zu den Kommunalverwaltungen sowie zu den Dorfvorstehern (Muhtarlık) und Ältestenräten am Sonntag, dem 31. März, allgemeine Kommunalwahlen stattfinden werden.

Es wurde betont, dass es für die Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen in einer Weise, die dem in Artikel 79 der Verfassung verankerten Grundsatz der „ordnungsgemäßen Verwaltung und Integrität der Wahlen von Beginn bis zum Ende“ entspricht, von großer Bedeutung ist, dass andere öffentliche Institutionen und Organisationen die Arbeiten des Hohen Wahlrats (YSK) sowie der Provinz- und Bezirkswahlbehörden mit jeglicher Art von Arbeitskraft, Fahrzeugen und sonstiger materieller Unterstützung fördern.

In dem Rundschreiben heißt es weiter:

„In diesem Zusammenhang werden, um die erfolgreiche Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen am Sonntag, dem 31. März 2024, zu gewährleisten und sicherzustellen, dass der Wille des Volkes unverfälscht in die Wahlurnen einfließt, insbesondere von den Leitern der Zivilverwaltung sowie allen öffentlichen Institutionen, Organisationen, Managern öffentlicher Banken und Sicherheitskräften alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um den Bedarf der Bezirkswahlbehörden an Räumlichkeiten, Fahrzeugen, Computern, Druckern und Tonern, unterbrechungsfreien Stromversorgungen, Generatoren sowie qualifiziertem Personal ohne jegliche Verzögerung zu decken; diesbezüglich wird um äußerste Sorgfalt und Sensibilität gebeten.“