Präsidium für Migrationsmanagement stellt 40 stellvertretende Migrationsfachkräfte ein: Bewerbungsfristen und Voraussetzungen bekannt gegeben

Die Bewerbungen werden vom 1. bis 9. September 2026 über das „Kariyer Kapısı“-Portal entgegengenommen. Die schriftliche Prüfung findet am 10. Oktober in Ankara statt.

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Das dem Innenministerium unterstellte Präsidium für Migrationsmanagement hat angekündigt, 40 stellvertretende Migrationsfachkräfte für seine Provinzorganisationen einzustellen. Die Einstellung erfolgt im Rahmen eines Auswahlverfahrens für Stellen der 8. und 9. Gehaltsstufe im Bereich der allgemeinen Verwaltungsdienste.

Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Phasen. Die schriftliche Prüfung wird im Auftrag des Präsidiums für Migrationsmanagement vom Zentrum für kontinuierliche Bildung, Anwendung und Forschung der Universität für Sozialwissenschaften Ankara (ASBÜSEM) durchgeführt. Die mündliche Prüfung erfolgt durch das Präsidium für Migrationsmanagement selbst.

BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN UND ZEITPLAN

Die Bewerbungsphase beginnt am 1. September 2026 um 10.00 Uhr und endet am 9. September 2026 um 23.59 Uhr. Die Kandidaten müssen ihre Bewerbungen online über den Dienst „Kariyer Kapısı Kamu İşe Alım“ (Öffentliche Stellenausschreibungen des Karriereportals) via e-Devlet oder direkt über die Plattform „Kariyer Kapısı“ einreichen. Bewerbungen, die persönlich oder per Post eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Von den Bewerbern wird die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen gemäß Artikel 48 des Beamtengesetzes Nr. 657 verlangt. Zudem ist ein Abschluss in den Fachbereichen Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften oder ein von der Hochschulbehörde YÖK anerkannter gleichwertiger Abschluss einer in- oder ausländischen Hochschule erforderlich.

Bei der Bewerbung werden die KPSS-Ergebnisse von 2024 oder 2025 berücksichtigt. Die Bewerber müssen in den in der Ausschreibung genannten Punktetypen KPSSP6, KPSSP7, KPSSP16, KPSSP21, KPSSP26, KPSSP29, KPSSP30, KPSSP31, KPSSP32, KPSSP36 oder KPSSP41 mindestens 70 Punkte erzielt haben. Basierend auf einer Rangliste, beginnend mit der höchsten Punktzahl, werden 20-mal so viele Kandidaten wie die Anzahl der zu besetzenden Stellen zur schriftlichen Prüfung eingeladen.

Für die Altersvoraussetzung ist der 1. Januar 2026 maßgeblich. Demnach können sich Kandidaten bewerben, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also am oder nach dem 1. Januar 1991 geboren sind.

Zeitplan für die Aufnahmeprüfung zur stellvertretenden Migrationsfachkraft des Präsidiums für Migrationsmanagement.
TitelInformation
Anzahl der Stellen40 stellvertretende Migrationsfachkräfte
Bewerbungszeitraum1. September 2026, 10.00 Uhr - 9. September 2026, 23.59 Uhr
Bewerbungskanale-Devlet und Kariyer Kapısı
Datum der schriftlichen PrüfungSamstag, 10. Oktober 2026
PrüfungsortAnkara
Prüfungszeit und Dauer14.00 Uhr, 120 Minuten
Prüfungsgebühr200 TL

Kandidaten, die zur schriftlichen Prüfung zugelassen werden, müssen die Prüfungsgebühr in Höhe von 200 TL zwischen dem 10. und 16. September 2026 entrichten. Die Zulassungsbescheinigungen für die Prüfung können vom 5. bis 10. Oktober 2026 über die Website des ASBÜSEM abgerufen werden.

Die schriftliche Prüfung beginnt am Samstag, den 10. Oktober 2026, um 14.00 Uhr in Ankara und dauert 120 Minuten. Die Kandidaten müssen eine Stunde vor Prüfungsbeginn am Prüfungsort erscheinen und ihre Zulassungsbescheinigung sowie ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.

Die Prüfungsfragen bestehen zu 80 Prozent aus fachspezifischem Wissen aus dem Bachelorstudium und zu 20 Prozent aus Grundkenntnissen über den Aufgabenbereich des Präsidiums für Migrationsmanagement. Unter den Kandidaten, die in der schriftlichen Prüfung mindestens 70 Punkte erzielen, werden bis zu viermal so viele Bewerber wie die Anzahl der zu besetzenden Stellen zur mündlichen Prüfung eingeladen.

In der mündlichen Prüfung werden der Wissensstand der Kandidaten zu den Themen der schriftlichen Prüfung, ihre Ausdrucks- und Urteilsfähigkeit, ihre Repräsentationsfähigkeit, ihr Selbstvertrauen, ihre Allgemeinbildung sowie ihre Offenheit für wissenschaftliche und technologische Entwicklungen bewertet. Um das Auswahlverfahren erfolgreich zu bestehen, ist in jeder der beiden Phasen (schriftlich und mündlich) eine Mindestpunktzahl von 70 erforderlich.

Bekanntmachungen zur Prüfung erfolgen über die offizielle Website des Präsidiums für Migrationsmanagement und das „Kariyer Kapısı“-Portal. Eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung an die Kandidaten erfolgt nicht.