Regelungen zur Stadterneuerung im Amtsblatt veröffentlicht
Das Gesetz mit Regelungen zur Stadterneuerung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Mit dem Gesetz soll die Beschleunigung von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Gebäuden erreicht werden, die aufgrund von Anträgen auf Aufhebung von Abrissbeschlüssen in der Erdbebenregion nicht abgerissen werden konnten.
FRIST FÜR DEN ABRISS FESTGELEGT
Im Rahmen des Gesetzes, das die Feststellung riskanter Gebäude durch die Behörde für Stadterneuerung (Kentsel Dönüşüm Başkanlığı) oder die Verwaltung von Amts wegen ermöglicht, wird den Eigentümern eine Frist von höchstens 90 Tagen für den Abriss riskanter Gebäude eingeräumt. Sollte die Räumung der Gebäude behindert werden, wird diese durch die Strafverfolgungsbehörden vollstreckt.
Die Stadterneuerung kann auf der Grundlage einer Entscheidung der Eigentümer mit einfacher Mehrheit durchgeführt werden.
BAUGENEHMIGUNG WIRD ERTEILT
Unter der Voraussetzung, dass der Bebauungsplan sowie die architektonische, statische und technische Verantwortung sowie jegliche fachliche Haftung von der Behörde für Stadterneuerung übernommen und das Eigentum nachgewiesen wird, wird innerhalb von 30 Tagen eine Baugenehmigung erteilt.
Es wird ermöglicht, Sachverständige zu beauftragen, die die Mindestanforderungen erfüllen, aber nicht in den entsprechenden regionalen Sachverständigenlisten aufgeführt sind.