SGK-Erklärung zur 'Rückerstattung von Doppelzahlungen': Warnung an Bürger
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat erklärt, dass E-Mails mit dem Betreff „Rückerstattung von Doppelzahlungen“ betrügerischer Natur sind, und die Bürger davor gewarnt, solche E-Mails zu ignorieren und keine persönlichen Daten preiszugeben.
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Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat bekannt gegeben, dass E-Mails, die unter dem Betreff "Rückerstattung von Doppelzahlungen" versendet werden, betrügerischen Zwecken dienen.
Die Behörde teilte mit, dass es keinen Vorgang unter diesem Namen gebe und die betreffenden E-Mails darauf ausgelegt seien, persönliche Daten zu stehlen.
In der Erklärung der SGK wurde darauf hingewiesen, dass in den letzten Tagen gefälschte E-Mails mit dem Betreff "Rückerstattung von Doppelzahlungen" an Bürger verschickt wurden, und betont, dass solche E-Mails nicht beachtet werden sollten.
Es wurde klargestellt, dass die Behörde lediglich zu Informationszwecken SMS und E-Mails versendet und in dieser Kommunikation niemals persönliche Daten oder IBAN-Informationen abgefragt werden.
Den Bürgern wird empfohlen, bei Erhalt einer verdächtigen E-Mail Kontakt mit dem Kommunikationszentrum für das Arbeitsleben ALO 170 aufzunehmen, sich über das CİMER an die SGK zu wenden oder Informationen bei den Provinzdirektionen bzw. Zentren der Sozialversicherung einzuholen.