Stellenausschreibung für Vertragspersonal durch das Ministerium für Familie und Sozialdienste
Laut einer Bekanntmachung des Ministeriums für Familie und Sozialdienste werden 8.000 Vertragskräfte eingestellt.
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Das Ministerium für Familie und Sozialdienste wird für seine Zentral- und Außenstellen im Rahmen von Artikel 4/B des Beamtengesetzes Nr. 657 sowie gemäß den „Grundsätzen zur Beschäftigung von Vertragspersonal“ insgesamt 8.000 Stellen für Vertragspersonal auf Basis der KPSS (B)-Gruppen-Rangliste besetzen.
DIE ALLGEMEINEN VORAUSSETZUNGEN SIND WIE FOLGT:
- Erfüllung der Bedingungen: Die in Artikel 48, Absatz 1, Buchstabe (A) des Gesetzes Nr. 657 genannten Bedingungen müssen erfüllt sein.
- Abschlussstatus: Es ist erforderlich, einen Abschluss in dem für die jeweilige Position geforderten Fachbereich vorzuweisen. Zudem werden Bewerbungen von Kandidaten nicht akzeptiert, die über einen höheren Bildungsabschluss als für die angestrebte Vertragsposition erforderlich verfügen und für diesen höheren Bildungsabschluss einen KPSS-Wert besitzen.
- Rentenstatus: Es darf kein Anspruch auf eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrente von einer Sozialversicherungseinrichtung bestehen.
- Vertragskündigung und Beschäftigungsdauer: Gemäß dem Gesetz Nr. 657 kann Vertragspersonal, dessen Vertrag aufgrund von Verstößen gegen den Dienstvertrag durch die Institutionen gekündigt wurde oder das den Vertrag innerhalb der Vertragslaufzeit einseitig gekündigt hat (ausgenommen der festgelegten Ausnahmen), für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Kündigung nicht erneut auf Stellen für Vertragspersonal bei den Institutionen beschäftigt werden.