TCMB erteilt Betriebsgenehmigung für E-Geld-Institut: Veröffentlichung im Amtsblatt
Die Entscheidung zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung für die Ziraat Finansal Teknolojiler Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri A.Ş. als E-Geld-Institut wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Die Entscheidung zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung für die Ziraat Finansal Teknolojiler Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri A.Ş. als E-Geld-Institut wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Infolge der Bewertungen gemäß den Artikeln 14, 15, 18 und 19 des Gesetzes Nr. 6439 über Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute vom 20.06.2013 wurde Folgendes beschlossen:
Der Ziraat Finansal Teknolojiler Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri A.Ş. wurde gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Gesetzes die Betriebsgenehmigung als E-Geld-Institut erteilt, um folgende Dienste anzubieten:
- a) Alle für den Betrieb eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge, einschließlich der Dienste, die Ein- und Auszahlungen ermöglichen,
- b) Geldtransfers, einschließlich Lastschriftverfahren, Zahlungsvorgänge mittels Zahlungskarten oder ähnlicher Instrumente sowie Daueraufträge, die die Übertragung von Geldern auf einem Zahlungskonto beinhalten,
- c) Ausgabe oder Akzeptanz von Zahlungsinstrumenten,
- e) Dienste zur Vermittlung von Rechnungszahlungen,
Zudem wurde die Genehmigung zur Erbringung von E-Geld-Emissionsdiensten gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Gesetzes (Ein E-Geld-Institut, das E-Geld gemäß dem Gesetz emittieren möchte, kann seine Tätigkeit nach Erhalt einer Genehmigung der Bank aufnehmen) erteilt.