Verpflegungskosten für Staatsbedienstete festgelegt
Die täglichen Verpflegungskosten, die Beamte und Vertragsbedienstete im Jahr 2026 für die Nutzung des Mittagessens in öffentlichen Einrichtungen zu zahlen haben, wurden durch ein im Amtsblatt veröffentlichtes Kommuniqué festgelegt; ein Teil der Verpflegungskosten wird aus dem Haushalt gedeckt, der verbleibende Teil von den Beschäftigten erhoben.
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Die Mindestverpflegungskosten, die Beamte und Vertragsbedienstete im Jahr 2026 für die Nutzung des Mittagessens in öffentlichen Einrichtungen zu zahlen haben, wurden geklärt. Das Kommuniqué zur Anwendung der Verordnung über die Verpflegungshilfe für Staatsbedienstete wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Das vom Ministerium für Schatz und Finanzen erstellte Kommuniqué umfasst Beamte und Vertragsbedienstete, die in öffentlichen Verwaltungen des allgemeinen Haushalts, Einrichtungen mit Sonderhaushalten, staatlichen Wirtschaftsunternehmen, Betrieben mit umlaufendem Kapital und anderen öffentlichen Institutionen tätig sind.
Es wurde mitgeteilt, dass die Regelung auf der Grundlage von Artikel 4 der Verordnung über die Verpflegungshilfe für Staatsbedienstete erstellt wurde, die durch den Beschluss des Ministerrates vom 19. November 1986 mit der Nummer 86/11220 in Kraft gesetzt wurde.
HAUSHALTSANTEIL AN VERPFLEGUNGSKOSTEN BEGRENZT
Gemäß der neuen Anwendung werden die Kosten für den Mittagessenservice nicht vollständig aus dem öffentlichen Haushalt gedeckt. In Ankara, Istanbul und Izmir können höchstens zwei Drittel der Verpflegungskosten, in anderen Provinzen höchstens die Hälfte aus den Budgets der Einrichtungen gezahlt werden.
Der Betrag, der über diese Grenzen hinausgeht, wird von den öffentlichen Bediensteten eingezogen, die den Mittagessenservice in Anspruch nehmen.
TÄGLICHE VERPFLEGUNGSKOSTEN FESTGELEGT
Im Laufe des Jahres 2026 wird von dem Personal, das den Mittagessenservice nutzt, ein täglicher Verpflegungsbeitrag gemäß den in Anhang 1 aufgeführten Beträgen erhoben. Zudem wurde den öffentlichen Einrichtungen die Befugnis erteilt, unter Berücksichtigung des Dienstgrades oder der Position des Personals, der Art des erbrachten Dienstes, der Verpflegungskosten und der Servicebedingungen Verpflegungsbeiträge festzulegen, die über den festgelegten Mindestbeträgen liegen.
ANWENDUNGSZEITPLAN GEKLÄRT
Die im Rahmen des Kommuniqués festgelegten täglichen Verpflegungskosten gelten für den Zeitraum vom 15. Januar 2026 bis zum 14. Januar 2027. Während die Regelung am 15. Januar 2026 in Kraft tritt, werden die Bestimmungen zur Anwendung vom Minister für Schatz und Finanzen ausgeführt.
In diesem Rahmen wird von dem öffentlichen Personal, das im Jahr 2026 den Mittagessenservice in Anspruch nimmt, im Zeitraum vom 15.01.2026 bis zum 14.01.2027 ein täglicher Verpflegungsbeitrag auf Basis der in der Liste aufgeführten Beträge erhoben.