Waldgebiete werden ebenfalls für die Bebauung freigegeben
Mit der neuen Regelung können Waldgebiete auf der Meerseite der Küstenlinie für Tourismusinvestitionen genutzt werden.
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Die im Amtsblatt veröffentlichte Verordnungsänderung ermöglicht es, Waldgebiete, über die das Ministerium für Kultur und Tourismus verfügungsberechtigt ist und die auf der Meerseite der Küstenlinie liegen, für Tourismusinvestitionen zuzuweisen.
Diese Änderung wurde durch einen zusätzlichen Absatz in der „Verordnung über die Zuweisung von öffentlichem Grundbesitz für Tourismusinvestitionen“ umgesetzt.
Gemäß dieser Ergänzung der Verordnung können die betreffenden Waldgebiete unter der Bedingung der öffentlichen Zugänglichkeit durch die Erteilung einer Nutzungsgenehmigung für Tourismusinvestitionen zugewiesen werden.
Diese Regelung zielt darauf ab, Waldgebiete in Küstenregionen für den Tourismussektor nutzbar zu machen.