Neue Verkehrsregelung der Basın İlan Kurumu für Internet-Nachrichtenseiten

Die Generalversammlung der Basın İlan Kurumu hat die Mindestanforderungen für den Besucherverkehr von Internet-Nachrichtenseiten neu geregelt. Während die Mindestanzahl an Unique Visitors und Seitenaufrufen um 50 Prozent gesenkt wurde, wurden die Zusatzindikatoren für Websites mit hohem Datenverkehr erhöht. Die neuen Regelungen treten am 1. Oktober 2024 in Kraft.

12punto

Die Basın İlan Kurumu (BİK) hielt ihre 7. Generalversammlung der 32. Legislaturperiode vom 4. bis 6. September 2024 in Istanbul ab. Auf der Sitzung wurden wichtige Änderungen bezüglich der Neuregelung der Mindestanforderungen für den Besucherverkehr von Internet-Nachrichtenseiten beschlossen.

BESUCHERZAHLEN GESENKT

Im Rahmen der von der Generalversammlung verabschiedeten neuen Regelungen wurde die geforderte tägliche Mindestanzahl an Unique Visitors und Seitenaufrufen für Internet-Nachrichtenseiten um 50 Prozent gesenkt.

Darüber hinaus wurden die Zusatzindikatoren für Websites mit hohem Datenverkehr erhöht. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Websites zu einer qualitativ hochwertigeren Berichterstattung zu ermutigen.

ERHÖHUNG DER ZUSATZINDIKATOREN FÜR SEITEN MIT HOHEM VERKEHR

Gemäß der Regelung erhalten Websites, die die doppelte Anzahl der geforderten Unique Visitors erreichen und mindestens doppelt so viele Medienmitarbeiter beschäftigen, einen Zusatzindikator von 50 Prozent; bei einer Verdreifachung dieser Zahlen wird ein Zusatzindikator von 100 Prozent gewährt.

Zudem wurde die Verweildauer der Besucher auf den Seiten neu geregelt. Es wurde beschlossen, dass die durchschnittliche tägliche Verweildauer auf Internet-Nachrichtenseiten der Kategorien 1 bis 5 mindestens 30 Sekunden und in der allgemeinen Kategorie mindestens 1 Minute betragen muss.

REGELUNG TRITT AM 1. OKTOBER IN KRAFT

Die neuen Regelungen treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Darüber hinaus wurden auf der Generalversammlung Beschlüsse gefasst, wie etwa die Verkürzung der Prüf- und Berichtsprozesse sowie die Verlängerung der Einreichungsfristen für gedruckte Zeitungsausgaben auf drei Werktage.

Die nächste Generalversammlung der Basın İlan Kurumu findet vom 27. bis 29. November 2024 statt.